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Das neue BildungsTicket für Schüler – mobil sein zum Schnäppchenpreis

Schüler im Bus

Seit dem 1. August 2021 gibt es im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das BildungsTicket. Damit könnt ihr im gesamten VVO Bahn, Bus und Co. nutzen – also in Dresden, den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie in Teilen des Landkreises Bautzen. Und zwar nicht nur für den Schulweg, sondern rund um die Uhr! Für monatlich gerade mal 15 Euro im Abo ist das neue BildungsTicket ein schwer zu toppendes Schnäppchen. Wie dieser niedrige Preis zustande kommt? Dank der umfassenden Finanzierung durch den Freistaat Sachsen und in Dresden zusätzlich auch durch die finanzielle Unterstützung der Landeshauptstadt Dresden. 

BildungsTicket VVO – Alle Vorteile und Konditionen auf einen Blick

  • für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren
  • NEU: Ab dem 1. Januar 2023 können Freiwilligendienstleistende (FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler und Bufdis) mit Einsatzort im VVO auch das BildungsTicket nutzen
  • zum Abo-Preis von 15 Euro pro Monat mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung
  • täglich 24 Stunden gültig
  • verbundweit in Bahn, Bus, Fähre (außer die Rathener Fähre), S-Bahn und Regionalzügen gültig (zur Übersicht der Tarifzonen VVO: www.dvb.de/tarifzonen)
  • inklusive Standseilbahn, Schwebebahn, Lößnitzgrund-, Weißeritztal- und Kirnitzschtalbahn, Stadtrundfahrt Meißen und Aufzug Bad Schandau
  • Mitnahme von Fahrrad oder Hund
  • das BildungsTicket ist im Abo für mindestens 12 Monate erhältlich und gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte

Ein neues Abo für das BildungsTicket abschließen

Ein neues Abo für das BildungsTicket abschließen, geht in unserem Abo-Portal mit dem Nachweis der Ermäßigungsberechtigung. Aber aufgepasst: Dieser Nachweis muss von allen Schülern und Freiwilligendienstleistenden ausgefüllt werden, die einen Neuabschluss vornehmen. Ab dem 15. Lebensjahr ist zusätzlich eine Bestätigung der Schule bzw. der Einsatzstelle notwendig. Zudem ist das BildungsTicket im Abo für mindestens 12 Monate erhältlich und gilt nur in Verbindung mit der gültigen Kundenkarte!

Von einer ermäßigten Abo-Monatskarte ins BildungsTicket wechseln

Schülerinnen und Schüler, die eine ermäßigte Abo-Monatskarte nutzen, haben im Mai 2021 einen Brief mit allen Informationen zum Wechsel in das neue BildungsTicket erhalten. Sollte das nicht geklappt haben, könnt ihr hier alle Information zum Wechsel nachlesen.

Wechsel vom ermäßigten Abo ins BildungsTicket

Zum 1. August 2021 hat der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das neue BildungsTicket eingeführt. Es kostet nur 15 Euro im Monat und ist damit deutlich günstiger als die ermäßigte Abo-Monatskarte. Habt ihr bisher nicht gewechselt, obwohl ihr das BildungsTicket nutzen könntet, dann macht bitte folgendes:

  1. Füllt bitte die Bescheinigung zur Ermäßigungsberechtigung aus. Ab dem 15. Lebensjahr ist zusätzlich eine Bestätigung der Schule notwendig.
  2. Ändert im Abo-Portal das Tarifprodukt vom ermäßigten Abo in BildungsTicket und ladet den ausgefüllten Berechtigungsnachweis (alternativ: Schülerausweis, Aufnahmebestätigung der Schule, aktuelles Zeugnis) hoch. Die monatliche oder jährliche Zahlweise wird dabei aus den Angaben des ermäßigten Abo übernommen. Wurde das ermäßigte Abo bereits für das komplette Jahr bezahlt, verrechnen wir das Guthaben mit dem Beitrag für das BildungsTicket. Das restliche Guthaben wird im August bzw. September auf das hinterlegte Konto erstattet.
  3. Bitte nehmt die Änderung bis zum 10. Kalendertag des Monats für einen Start im Folgemonat vor.
  4. Ihr erhaltet im Nachgang von uns die neue FAHRKARTE, die Vertragsbestätigung und eine gültige, bereits abgestempelte Kundenkarte zugesandt. Bitte achtet darauf, dass ihr das BildungsTicket nur in Verbindung mit der gültigen Kundenkarte nutzen könnt!

Tariftipp: AzubiTicket

Für alle, die die Schule bereits hinter sich haben, empfehlen wir das AzubiTicket Sachsen: nur monatlich 48 Euro fürs Abo zahlen und rund um die Uhr im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) unbegrenzt mit den Öffis fahren. Weitere Informationen hier.

Noch Fragen?

Unter www.dein-bildungsticket.de findet ihr viele weitere Informationen. Persönlich sind wir unter 0351 857-1011 und abo@dvbag.de für euch da.

FAQ zum BildungsTicket

Gibt es eine Altersgrenze für das BildungsTicket?

Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht. Das BildungsTicket kann von allen genutzt werden, die folgende Art von Schulen besuchen:

  • Allgemeinbildende Schulen,
    • die öffentlich,
    • staatlich genehmigt oder
    • staatlich anerkannt privat sind.
  • Ab dem 1. Januar 2023 können Freiwilligendienstleistende (FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler und Bufdis) mit Einsatzort im VVO auch das BildungsTicket nutzen.
  • Berufsbildende Schulen, mit einer rein schulischen Ausbildung. Für Azubis mit einer dualen Ausbildung gibt es das AzubiTicket.
  • Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) können ebenfalls das BildungsTicket nutzen. 

Einzige Voraussetzung ist, dass sich die allgemeinbildende oder berufsbildende Schule bzw. der Freiwilligendienst-Einsatzort im VVO-Gebiet beziehungsweise der Wohnort des Schülers im VVO-Gebiet befindet. Zum Tarifzonenplan.

Für den Neuabschluss eines BildungsTicket-Abos benötigt man einen Nachweis zur Berechtigung der Nutzung. In welcher Form kann ich die Berechtigung nachweisen?

Bei einem Neuabschluss einfach die Bescheinigung zur Ermäßigungsberechtigung oben aus der Info-Box ausdrucken, ab dem 15. Lebensjahr von der Schule abstempeln lassen und dann während das Abo-Bestellvorgangs als Nachweis hochladen. Alternativ ist auch der Schülerausweis, die Aufnahmebestätigung der Schule oder das aktuelle Endjahreszeugnis als Nachweis möglich.

Kann ich das BildungsTicket jeden beliebigen Monat im Jahr erwerben?

Der Beginn ist zu jedem Monat im Jahr möglich. Die Bestellung für das Abo muss bis spätestens zum 22. des Vormonats vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn bei uns eingegangen sein. Der Erwerb des Bildungstickets für einzelne Monate ist nicht möglich und das Ticket hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten.

Wie lange gilt das Abo? Verlängert es sich automatisch?

Das BildungsTicket hat eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Sobald du 15 Jahre alt bist, musst du jährlich nachweisen, dass du zur weiteren Nutzung des BildungsTickets berechtigt bist, da wir dir sonst dein Abo kündigen müssen. Aber keine Sorge, wir erinnern dich rechtzeitig daran. Das Formular zur Bescheinigung der Ermäßigungsberechtigung findest du oben in der Info-Box.

Ich bin Schüler an einem Beruflichen Gymnasium und nutze ein AzubiTicket. Muss ich den Vertrag kündigen, um ins BildungsTicket wechseln zu können?

Als Schüler eines Beruflichen Gymnasiums hast du die Wahl, ob du lieber mit dem AzubiTicket Sachsen oder dem BildungsTicket unterwegs sein möchtest. Möchtest du das AzubiTicket behalten, dann musst du nichts tun. Wenn du lieber das BildungsTicket haben möchtest, musst du dein bestehendes Abo kündigen und das Abo für das BildungsTicket beantragen.

Gilt das BildungsTicket auch für Studenten und Azubis?

Nein, für Studenten gilt das Ticket nicht. Für Schüler Berufsbildender Schulen gilt das Ticket nur, wenn keine duale Ausbildung erfolgt. Für alle anderen Azubis gibt es das AzubiTicket.

Schüler von Fachoberschulen: Nehme ich das AzubiTicket oder BildungsTicket?

Die Fachoberschule gehört zu den berufsbildenden Schulen. Damit hast du Anspruch auf das AzubiTicket Sachsen einerseits und auf das BildungsTicket andererseits.

Brauche ich eine Kundenkarte zur Nutzung des BildungsTickets und was passiert, wenn meine Kundenkarte ausläuft?

Die Nutzung des BildungsTickets ist nur zusammen mit einer vollständig ausgefüllten Kundenkarte mit Passfoto gültig. Dazu erhältst du nach dem Abschluss eines BildungsTicket-Abos die Fahrkarte (Chipkarte) und eine entsprechende Kundenkarte von uns zugeschickt.

Wir erinnern dich rechtzeitig daran, wenn deine Kundenkarte ausläuft. Bitte stelle immer sicher, dass wir deine aktuelle Adresse haben. Für eine neue Kundenkarte musst du uns den ausgefüllten Berechtigungsnachweis oben aus der Info-Box (alternativ: Schülerausweis, Aufnahmebestätigung der Schule, aktuelles Endjahreszeugnis) zukommen lassen, der ab deinem 15. Lebensjahr zusätzlich von der Schule abgestempelt sein muss.

Ich habe mit der neuen Chipkarte auch eine neue Kundenkarte zugeschickt bekommen, aber meine alte ist noch gültig. Welche nehme ich?

Die alte Kundenkarte ist noch bis zum Ablauf gültig. Danach nimmst du bitte die neue Kundenkarte. Alternativ kannst du natürlich auch sofort die neue Kundenkarte nehmen. Klebe aber unbedingt ein Passfoto von dir ein.

Was passiert, wenn ich die Schule wechseln oder umziehen muss?

Wechselst du innerhalb des VVO-Gebiets die Schule, kannst du das BildungsTicket selbstverständlich auch für den neuen Schulweg nutzen. Wechselst du an eine Schule in einen Nachbarverbund, deckt ggf. das VVO-BildungsTicket nicht mehr den kompletten Schulweg ab. Frag einfach nach: unter 0351 857-1011 und abo@dvbag.de sind wir für dich da.

Ziehst du innerhalb des Verbundgebietes um und willst das VVO-BildungsTicket weiter nutzen, dann teile uns bitte deine neue Anschrift mit. Kannst du durch deinen Umzug nach außerhalb des Verbundgebietes das VVO-BildungsTicket innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten nicht mehr nutzen, hast du ein Sonderkündigungsrecht.


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