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Schwebendes Meisterwerk

08.04.2017 | Unternehmen

Nach erfolgreicher Modernisierung ist die Schwebebahn ab Sonnabend, dem 8. April 2017, wieder in Betrieb. Die erste Fahrt findet 9:30 Uhr statt. Entsprechend des Sommerfahrplanes ist sie täglich bis 20 Uhr im Einsatz. Damit ist die Bahn bereit für alle Osterspaziergänger, die den beschwerlichen Weg am Loschwitzer Elbhang nicht auf Schusters Rappen zurücklegen wollen.

Seit dem 2. Januar 2017 legte die Dresdner Schwebebahn eine Pause ein. Die drei weniger von Fahrgästen frequentierten Wintermonate haben die Fachleute genutzt, um vor allem technische Komponenten für die Steuerung der Bahn zu modernisieren. Die bisherige Steuerung war nach mehr als 20 Jahren zwar noch sicher im Fahrgastbetrieb. Aber weil es dafür kaum noch Ersatzteile gibt, fiel die Bahn in der Vergangenheit schon mehrfach kurzfristig aus. Das ist für Anwohner ärgerlich, die sich auf die Fahrt einstellen und noch mehr für Touristen, die extra wegen des technischen Denkmals angereist sind.

Die neue Technik steuert den automatischen Fahrbetrieb, die Zugänge zur Bahn, die Anlagen in den beiden Wagen sowie die Kommunikation und Datenübertragung. Integriert ist auch eine Notstromversorgung, die bei Stromausfall die Rückkehr der Wagen in die Stationen gewährleistet. Für den diensthabenden Fahrdienstleiter gibt es sowohl in der Bergstation als auch in der Talstation ein völlig neues Schaltpult. Überwiegend wird die Bahn vom Tal aus im Ein-Mann-Betrieb „gefahren“. Nach Abschluss der Arbeiten dienten die letzten zwei Wochen vor Wiederinbetriebnahme der intensiven Einweisung des Personals in die neue Technik.

Während des Umbaus wurde auch an den beiden Wagen Verschönerungen vorgenommen. Beispielsweise durch neu verlegte Bodenbeläge. Der Einbau zusätzlicher Klappfenster in den Fahrgastraum, die zur besseren Belüftung in der warmen Jahreszeit geöffnet werden können, musste wegen Lieferschwierigkeiten auf den Herbst verschoben werden.

Außerdem erledigten die Experten gleich die ohnehin für das Frühjahr vorgesehene Revision. Jede Seilbahn ist von Gesetzes wegen zwei Mal jährlich zu überprüfen, einmal erfolgt dabei die technische Abnahme. Durch ihre besondere Konstruktion unterliegen diese Bahnen besonderen Vorschriften, die in der Betriebsordnung für den Bau und Betrieb von Seilbahnen (BOSeil) zusammengefasst sind.


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