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Mitnahme von Fahrrädern, Gepäck und Tieren

Unentgeltlich befördert werden pro Person Handgepäck sowie ein Kinderwagen mit Kind, ein Rollstuhl, ein Rollator, ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten und ein kleines Tier in einem geeigneten Behältern.

Fahrräder und Hunde können im Rahmen der Möglichkeiten in unseren Fahrzeugen transportiert werden. In Abhängigkeit des von Ihnen genutzen Fahrscheins gelten dabei unterschiedliche Mitnahmeregelungen für Tiere und Gegenstände:

Nutzer von Einzelfahrscheinen, Tageskarten und Wochenkarten

Für Fahrten innerhalb einer Tarifzonen zahlen Sie je Fahrrad, je Fahrradanhänger oder je Hund 1,40 € (ein ermäßigter Einzelfahrschein der Preisstufe 1 oder einen Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte).

Für Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen bezahlen Sie entsprechend 2,60 € (ermäßigter Einzelfahrschein der Preisstufe 2 oder zwei Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte).

Als Inhaber einer Tageskarte müssen Sie während deren Gültigkeit nur einen entsprechenden Fahrschein pro Fahrrad etc. lösen.


Nutzer von ZeitkartenZeitkartenZeitkarten
sind (Abo-)Monatskarte, 9-Uhr-(Abo-)Monatskarte, Jahreskarte
(außer Wochenkarten)

können ein Fahrrad oder einen Hund kostenlos im Rahmen der Gültigkeit der Zeitkarte mitnehmen.

Fahrradmonatskarte

Für die Fahrradmitnahme wird auch eine Fahrradmonatskarte für den Verbundraum zum Preis von 14,00 € angeboten. Sie gilt ab Entwertung bis zum Ablauf des gleichen Kalendertages des Folgemonats. Fällt das Ende der Gültigkeit auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, so endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Kalendertages des Monats.


Detailinformationen

zur Mitnahme von Sachen (§11) und Tieren (§12) finden Sie in den Beförderungsbedingungen – siehe Broschüre VVO-Tarife im Detail, Teil 2.

Für die Fahrradmitnahme im Zug gelten die Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn.


Bitte beachten Sie folgende Grundregeln

  • Hunde sind generell (außer bei Mitnahme in einem geeigneten Behälter) an einer kurzgehaltenen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen!
  • Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern. Bei beengten Platzverhältnissen bitten wir um Verständnis, auf eine Folgefahrt verwiesen zu werden.