Eine Kundenkarte gehört dazu

Ob zur Schule, zum Ausbildungsbetrieb oder ins Kino. Damit Schüler und Auszubildende schnell, bequem und kostengünstig von A nach B kommen, empfehlen wir unsere ermäßigten Ticketangebote. Ganz egal, ob das Ticket aus Papier vom Automaten oder eine Chipkarte ist – ermäßigte Zeitkarten sind personengebunden und die gültige Kundenkarte muss immer mitgeführt werden.

Die Kundenkarte ist im Kundenzentrum am Postplatz oder in einem unserer Servicepunkte erhältlich und muss mit dem Namen und Geburtsdatum sowie einem Passfoto versehen werden.
Hinweis: Beim Abschluss des BildungsTickets wird von uns eine gültige, bereits abgestempelte Kundenkarte zusammen mit der neue FAHRKARTE und der Vertragsbestätigung zugesandt.
Zusätzlich ist für Schüler ab dem 15. Geburtstag ein Bestätigungsstempel der (Berufs-)Schule oder eines Verkehrsunternehmens (mit Vorlage des Ausbildungsvertrages) erforderlich. Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig. Die Kundenkarte gilt längstens bis zum nachgewiesenen Ausbildungsende, max. jedoch 3 Jahre beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.
Sie haben im Juli 2022 für das BildungsTicket Ihres Kindes eine neue Kundenkarte erhalten? Die neue Kundenkarte kann ab sofort genutzt werden. Diese ist bis zum auf der Karte vermerkten Datum gültig. Erst danach ist es erforderlich, wieder einen neuen Nachweis für die Ermäßigungsberechtigung einzureichen. Bitte vernichten Sie die bisher genutzte Kundenkarte.
Für welche Zeitkarten wird eine Kundenkarte benötigt?
- ermäßigte Wochenkarte
- ermäßigte Monatskarte
- ermäßigte Abo-Monatskarte
- AzubiTicket
- BildungsTicket
Bei Papierfahrausweisen vom Automaten ist der Name im vorgesehenen Feld auf der Wochen- oder Monatskarte einzutragen.