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Probefahrt für Kirchentagsfähre

24.05.2011

Für den Evangelischen Kirchentag betreiben die Dresdner Verkehrsbetriebe ab 1. Juni 2011 10 Uhr eine vorübergehende Fährverbindung zwischen Pieschen-Süd (Eisenberger Straße) und dem Ostragehege (in Höhe ehemalige "Onkel Toms Hütte"). Damit sich der Aufwand lohnt, soll sie bis einschließlich Pfingstmontag überholen. Vom 2. bis 4. Juni, also während der Kirchentagsveranstaltungen in der Messe, ist die Fähre von 8 bis 22 Uhr im Einsatz und legt jeweils stündlich zusätzlich im Neustädter Hafen an. An den anderen Tagen, also am 1. Juni und vom 5. bis 13. Juni verkehrt sie von 10 bis 19 Uhr nur zwischen beiden Elbufern.



"Johanna" in Pieschen

Eigens für die "Kirchentagsfähre" wurden von der Stadt Coswig zwei geeignete Pontons nebst Zugangsstegen geliehen. Die wurden überprüft, erhielten einen neuen Anstrich und wurden am vergangenen Wochenende in Position gebracht. Seit Montag finden die ersten Probefahrten statt. Die Verbindung soll Kirchentagsbesuchern und - bei vorhandenen Kapazitäten - Radfahrern den Umweg über eine der Brücken ersparen. Nach dem eigentlichen Kirchentagsbetrieb holt die Fähre noch bis einschließlich Pfingstmontag über.


Vom 2. bis 4. Juni legt sie einmal pro Stunde zusätzlich im Neustädter Hafen an. Dort befinden sich Quartiere der Kirchentagsgäste, die so direkt zur Veranstaltung übersetzen können. Jeweils zur vollen Stunde startet sie am Ostragehge, etwa zur Minute 15 ist sie dann im Hafen. Die andere Zeit pendelt sie zwischen den beiden Elbufern. Letzte Fahrt vom Hafen ist gegen 21:20 Uhr, vom Ostragehege 22 Uhr.


Wegen des günstigeren Tiefgangs und der größeren Kapazität verlegt die "Johanna" ihren Standort elbabwärts zur neuen Fährstelle. In Johannstadt kommt derweil ein anderes Fährboot zum Einsatz. Auf der Pieschener Fähre gilt der normale Tarif, Besitzer einer Eintrittskarte zum Kirchentag können kostenlos mitfahren.



Fahrprüfung für Fährleute

Wer eine Fährstelle einrichten will, braucht eine Genehmigung - wer vorübergehend eine Personenfähre auf der Elbe betreiben will, braucht viele! Neben den Genehmigungen für Anlegestellen und Fährbetrieb, die vom städtischen Umweltamt, vom Straßen- und Tiefbauamt, dem Freistaat Sachsen als Besitzer der Elbwiesen und dem Wasser- und Schifffahrtsamt als zuständige Bundesbehörde erteilt werden, sind auch technische Prüfungen von Anlegern und Befestigungen nötig. Diese Genehmigungen liegen jetzt alle vor. Dass im Neustädter Hafen angelegt werden kann, verdanken die Kirchentagsgäste dem Entgegenkommen des Hafenpächters und der Firma Elbecharterschiff, deren Anleger benutzt werden darf. Damit die Fähre in den Einsatz gehen darf, müssen die Fährleute noch ihre Fach- und Ortskenntnisse nachweisen. Obwohl alle erfahrene "Fährmänner" sind, müssen sie an jeder neuen Elbquerung eine kleine Prüfung ablegen. Diese Formalie wird bis zum 1. Juni erledigt sein.




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