Dresden-Pass-Inhaber: Nahverkehr für jeden Dresdner

Der Dresden-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem Einkommen die Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei uns, den kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen in Dresden sowie die kostenlose Mietrechtsberatung. Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden. Er ist ab Tag der Antragstellung für 12 Monate lang gültig.
Wer hat Anspruch auf einen Dresden-Pass?
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Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die u. a. folgende Sozialleistungen beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Barbetrag nach den Paragrafen 39 und 40 Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB Vlll)
Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden, wenn sie in Bedarfsgemeinschaft oder Einstandsgemeinschaft mit ihren Eltern leben, in denen nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen. Tipp: Für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und an berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren, gibt es das BildungsTicket für nur 15 Euro pro Monat im Abo. Mehr Infos hier.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag wird persönlich im Sachgebiet Sozialleistungen Dresden-Pass des Sozialamtes gestellt. Anträge sind in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden sowie auf der Internetseite der Stadt Dresden erhältlich.
Vergünstigungen beim Kauf von Fahrausweisen
Dresden-Pass-Inhaber können folgende Fahrausweise zu einem Sozialtarif mit folgenden Rabattstufen im Normaltarif erhalten (auch für Schüler):
Preise gültig ab 1. April 2023
Ticket | Rabatt je Ticket | Dresden-Pass-Preise |
---|---|---|
Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) | 25 % | 56,60 € |
Abo-Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) | 50 % | 31,20 € |
Abo-Monatskarte Preisstufe B (Tarifzone Dresden + 1 Nachbartarifzone) | 50 % auf Dresdner Anteil | 60,40 € |
4er-Karte | 25 % | 7,95 € |
Diese Fahrkarten können gegen Vorlage des Dresden-Passes in allen unseren Servicepunkten, im Kundenzentrum am Postplatz sowie an den Fahrkartenautomaten erworben werden und sind auf andere Dresden-Pass-Inhaber übertragbar.
Entscheiden Sie sich für ein Abo, wird der Betrag für die Monatskarte (abzüglich des aktuellen Rabattes) monatlich zum 10. Kalendertag abgebucht.
Wie bekomme ich das Dresden-Pass-Abonnement für Bahn und Bus?
Der auszufüllende Antrag für ein Abonnement wird durch das zuständige Sachgebiet der Abteilung Soziale Leistungen des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden bei Vorliegen der Voraussetzung mit einem Zustimmungs- und Gültigkeitsvermerk versehen und an uns geschickt. Der Antrag muss bis spätestens zum 20. des Vormonats (des gewünschten Abo-Beginns) beim zuständigen Sozialamt vorliegen, damit eine Übermittlung an uns rechtzeitig erfolgen kann.
Anschließend erhalten Sie für den bewilligten Zeitraum eine FAHRKARTE in Form einer Chipkarte mit elektronischen Fahrausweis zum rabattierten Preis. Diese wird auf dem Postweg zu Ihnen gesandt.
Was ist beim Dresden-Pass-Abonnement zu beachten?
Die FAHRKARTE ist nur zusammen mit einem gültigen Dresden-Pass nutzbar. Dieser muss bei Kontrollen in allen Verkehrsmitteln vorgezeigt werden. Wer ohne gültigen Dresden-Pass angetroffen wird, zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß § 9 der Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VVO.
Hinweis: Wird der Dresden-Pass nicht verlängert, wird das Dresden-Pass-Abonnement gekündigt. Möchten Sie weiterhin mit unseren Fahrzeugen mobil sein, stellen Sie bitte rechtzeitig ein Neuantrag für eine Abo-Monatskarte zum geltenden Tarif des VVO (kompletter Betrag, ohne Rabatt).