Fahrplanauskunft

Fahrplanauskunft öffnen

Bitte geben Sie mindestens 3 Zeichen ein. Nutzen Sie die Hoch- und Runter-Pfeiltasten um die Vorschlagsliste zu blättern. Drücken Sie Enter um einen Vorschlag auszuwählen

Bitte geben Sie mindestens 3 Zeichen ein. Nutzen Sie die Hoch- und Runter-Pfeiltasten um die Vorschlagsliste zu blättern. Drücken Sie Enter um einen Vorschlag auszuwählen

Wechsel zwischen Ankunft und Abfahrt
Datum 1 Tag zurück

Geben Sie ein Datum im Format TT.MM.JJJJ ein oder nutzen Sie die Pfeiltasten um durch den Kalender zu blättern. Drücken sie Enter um ein Datum auszuwählen.

Datum 1 Tag vor
Uhrzeit früher

Geben Sie eine Uhrzeit im Format hh:mm ein oder nutzen Sie die Hoch- und Runter-Pfeiltasten um durch die Vorschlagliste zu blättern. Drücken sie Enter um einen Vorschlag auszuwählen.

Uhrzeit später
Erweiterte Auskunft

Die FAHRKARTE

Bild von der DVB-Fahrkarte

Ob Deutschlandticket, Abo-Monatskarte oder BildungsTicket – mit Papier haben wir längst Schluss gemacht. Damit Sie unbeschwert unterwegs sind, erhalten Sie Ihr Abo bei uns als elektronische Chipkarte. Auf dem eingearbeiteten Chip sind Ihre persönlichen Daten verschlüsselt gespeichert. Bei Diebstahl oder Verlust kann Ihre FAHRKARTE sofort gesperrt und für Dritte unbrauchbar gemacht werden.

Welche Daten sind auf der Karte gespeichert?

Bild von der Rückseite der elektronischen Fahrkarte

In der Abbildung finden Sie die einzelnen Bestandteile auf der Rückseite Ihrer FAHRKARTE. Auf dem Chip der Karte sind die Ticketart, z. B. das BildungsTicket oder die Abo-Monatskarte, sowie die räumliche und zeit­liche Gültigkeit gespeichert. Bei personen­bezogenen Tickets kommt noch der Name in verschlüsselter Form hinzu.

Es gelten die gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVO. In dem Flyer VVO-Tarif im Detail – Kleingedrucktes für Chipkarten sind alle ergänzenden Regelungen speziell für die FAHRKARTE zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie finden Sie in unserer Datenschutz-Police.

Allgemeine Fragen zur FAHRKARTE

Was ist die FAHRKARTE?

Die FAHRKARTE ist ein elektronischer Fahrausweis in Form einer Chipkarte. Auf dem integrierten Chip werden Ihre Kartennummer, die Tarifzone und das Tarifprodukt in Form eines eTickets gespeichert.

Je nachdem, welches Produkt Sie haben, können weitere Merkmale Ihres Abonnement-Vertrags gespeichert werden. Diese dienen einzig und allein der Prüfung der Mitnahme- und Gültigkeitsregelung laut geltendem Tarif.

Welche Vorteile hat die FAHRKARTE?

Die FAHRKARTE ist robust und kann bei Diebstahl oder Verlust sofort gesperrt und ersetzt werden.

Alle Informationen (eTicket-Nummer, Tarifzone, Tarifprodukt, Name/Vorname in pseudonymisierter Form) sind auf dem integrierten, wiederbeschreibaren Chip gespeichert und können ganz einfach im Kundenzentrum angepasst werden, ohne dass die FAHRKARTE ausgetauscht werden muss.

Wie bekomme ich meine FAHRKARTE?

Als Neukunde sowie Bestandskunde, der Änderungen an seinem Vertrag vornimmt, erhalten Sie diese bei persönlicher Vorsprache entweder direkt im DVB-Kundenzentrum am Postplatz oder per Post.

Die Chipkarte ist maximal fünf Jahre verwendbar. Vor Ablauf dieser Zeit bekommen Sie eine neue FAHRKARTE zugeschickt. Dieser turnusmäßige Ersatz erfolgt kostenlos durch die DVB.

Muss ich einen zusätzlichen Papierschein kaufen, wenn ich über die Tarifzone meiner FAHRKARTE mobil sein möchte?

Ja. Wenn Sie Fahrten über die Tarifzonengrenzen antreten, benötigen Sie einen herkömmlichen Anschlussfahrschein.

Ist die FAHRKARTE überall im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) nutzbar?

Ja, in der von Ihnen gewählten Tarifzone können Sie alle Linien und Nahverkehrsmittel im VVO laut gültigem Tarif nutzen.

Wie nutze ich meine FAHRKARTE?

Die FAHRKARTE ist bei jeder Fahrt in den Verkehrsmitteln der DVB mitzuführen.

Bei einer Prüfung durch mobile Kontrolleure in den Fahrzeugen übergeben Sie die FAHRKARTE bitte kurzzeitig an das Prüfpersonal. Im Regionalbus halten Sie die Karte beim Einsteigen zur Prüfung an den Kartenleser beim Fahrer.

Wie bewahre ich meine FAHRKARTE richtig auf?

Grundsätzlich können Sie Ihre FAHRKARTE da aufbewahren, wo es für Sie am meisten Sinn macht. Stets griffbereit und aufgrund ihres handlichen Formates gibt es allerdings wahrscheinlich keinen besseren Ort als Ihr Portemonnaie. Neben Ihren anderen Ausweisdokumenten haben Sie die FAHRKARTE hier im Fall einer Kontrolle schnell und einfach zur Hand.

Bitte nicht lochen!

Bitte beachten Sie, dass ein Lochen der FAHRKARTE zur Aufbewahrung an Schlüsselbändern oder Schlüsselringen, die Chipkarte in ihrer Funktion beschädigt und unlesbar wird. Grund hierfür ist die für Sie unsichtbare Verbindung aus dem eigentlichen Chip und einer integrierten Antenne. Unterbrechen Sie nun diese Verbindung durch das Lochen, wird die Karte in ihrer Funktion unbrauchbar. In diesem Fall müssen Sie sich eine neue FAHRKARTE beschaffen. Legen Sie dazu Ihr Personaldokument im Kundenzentrum am Postplatz vor. Die neue Chipkarte wird Ihnen anschließend gegen eine Gebühr ausgehändigt.

Wird bei einer ermäßigten Abo-Monatskarte oder dem BildungsTicket zusätzlich die Kundenkarte benötigt?

Ja. Bei einer Kontrolle ist die Kundenkarte zusätzlich als Ermäßigungsberechtigung vorzuzeigen.

Muss ich bei Kündigung oder Produktwechsel meine alte Chipkarte zurückgeben und wenn ja, wie?

Die Chipkarte ist Eigentum der DVB. Wir bitten um Rückgabe, damit wir diese fachgerecht entsorgen können. In unseren Servicepunkten können Sie die Karte nach Ablauf der Gültigkeit in die FAHRKARTEN-Rückgabebox einwerfen. Alternativ können Sie Ihre alte Chipkarte auch an folgende Adresse senden:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Kundenzentrum
Postplatz 1
01067 Dresden

Technische Fragen zur FAHRKARTE

Welche Art Chipkarten werden bei der DVB verwendet?

Es werden Chipkarten nach ISO 14443 (NFC) benutzt. Damit können die Karten ohne Kontakt aus
sehr kurzer Distanz ausgelesen werden. Der Chip ist nicht sichtbar in der Karte verarbeitet und kann kontaktlos mit Prüfgeräten im Abstand von höchstens 5 Zentimeter kommunizieren.

Muss ich mich in den Fahrzeugen der DVB mit meiner FAHRKARTE an- und abmelden, um die Verkehrsmittel nutzen zu dürfen?

Nein, es ist keine An- und Abmeldung beim Ein- und Ausstieg notwendig.

Wie wird meine FAHRKARTE kontrolliert?

In Straßenbahnen und Bussen der DVB sowie in Nahverkehrszügen und der S-Bahn erfolgt die Kontrolle der Fahrausweise durch mobile Kontrollgeräte. Übergeben Sie Ihre FAHRKARTE bei einer Kontrolle bitte an das Kontrollpersonal.

Im Regionalbus halten Sie die Karte beim Einsteigen zur Prüfung an den Kartenleser beim Fahrpersonal.

Schülerinnen und Schüler, die mit dem BildungsTicket oder mit ermäßigter Monatskarte unterwegs sind, zeigen bei der Kontrolle zusätzlich zur Chipkarte ihre Kundenkarte vor.

Was ist wenn ... ?

Was ist, wenn die Kontrolleuchte des Prüfgerätes rot leuchtet, obwohl meine FAHRKARTE gültig sein sollte?

In diesem Fall bitten Sie das Personal freundlich, nochmals das hinterlegte Produkt und die Tarifzone(n), welche ebenfalls angezeigt werden, mit der aktuellen Haltestelle zu prüfen.

Die erste Gültigkeitsprüfung des Tickets findet automatisiert statt. Dabei wird Zeit und Ort mit ihren vertraglich vereinbarten Leistungen abgeglichen. Mit den bekannten Ampelfarben wird dem Fahrer/Prüfer signalisiert, ob Sie

  1. ein für die Zeit und die Tarifzone gültiges Ticket haben (grüne Anzeige),
  2. zusätzlich noch einen Nachweis für ihre Fahrtberechtigung erbringen müssen (gelbe Anzeige, z. B. bei einem ermäßigten Abo ist weiterhin die Kundenkarte nötig) 
  3. oder ob Sie nicht berechtigt sind, an diesem Ort bzw. um diese Zeit mit zu fahren (rote Anzeige). 

Sollten aus unbekannten Gründen das Prüfergebnis nicht korrekt sein, so steht dem Fahrer/Prüfer neben der „Ampelanzeige“ immer noch im Klartext der Produktname sowie die zeitliche und räumliche Gültigkeit (Tarifzone(n)) zur manuellen Prüfung zur Verfügung. Eine Fehlbehandlungen für Sie sollte somit ausgeschlossen sein.


Woran liegt es, dass meine FAHRKARTE bei einer Kontrolle elektronisch nicht gelesen werden kann?

Ist Ihre Chipkarte defekt, liegt dies mitunter an einer gebrochenen Antenne oder einem zerstörten Chip. Dieser Umstand ist von außen nicht zu erkennen, verhindert aber die Kommunikation zwischen Prüfgerät und Chipkarte. Damit gleichzeitig Manipulationen an der FAHRKARTE vorgebeugt und ausgeschlossen werden können, hat das Prüfpersonal das Recht, die Karte einzuziehen.

Wie verhalte ich mich, wenn meine FAHRKARTE elektronisch nicht lesbar ist?

In diesem Fall bitten wir Sie, ein weiteres Ticket beim Fahrpersonal für die anschließende Weiterfahrt zu kaufen und sich zusätzlich einen Beleg über die Nichtlesbarkeit der Chipkarte ausstellen zu lassen. Berücksichtigen Sie, dass der Beleg über die Nichtlesbarkeit keinen gültigen Fahrausweis ersetzt und nicht zur Weiterfahrt berechtigt.

Im Kundenzentrum am Postplatz wird Ihre FAHRKARTE überprüft. Sollte ein technischer Defekt an Ihrer Chipkarte vorliegen, bekommen Sie diese selbstverständlich kostenlos ersetzt und beim Vorlegen des Beleges der Nichtlesbarkeit, den Betrag für das reguläre Ticket erstattet. Die genauen Regelungen finden Sie in den Tarif- und Beförderungsbedingungen Teil A § 8.

Bitte beachten Sie: Eine Erstattung ist nur bei eingereichten Fahrausweisen möglich, welche dem Geltungsbereich Ihres bisherigen Tarifproduktes entsprechen und den Wert einer Tageskarte in ihrer Preisstufe nicht überschreiten.

Was ist, wenn das mobile Prüfgerät des Fahrkartenkontrolleurs meine FAHRKARTE nicht lesen kann?

Ist Ihre FAHRKARTE durch das mobile Prüfgerät elektronisch nicht lesbar, wird Ihnen ein Ersatzticket (7 Tage gültig) in Verbindung mit einem Beleg über ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ ausgegeben. Die Karte wird eingezogen und geprüft. Geben Sie bitte dem Kontrolleur Ihren bisherigen Geltungsbereich an. Er wird Ihnen ein entsprechendes Ersatzticket ausstellen.

Der Beleg über ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ entfällt, sobald die Karte geprüft und als defekt erklärt wurde. Innerhalb der nächsten 7 Tage erhalten Sie dann Ihre neue Chipkarte. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben, kann Ihnen die Differenz oder mehr in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie also ein Abo für die Tarifzonen Dresden-Pirna abgeschlossen haben, dürfen Sie für das Ausstellen des Ersatztickets nicht den Geltungsbereich „Verbund“ angeben.

Was geschieht bei Verlust der FAHRKARTE?

Bitte melden Sie uns den Verlust Ihrer FAHRKARTE. Dies kann

Kommen Sie persönlich im Kundenzentrum vorbei, kann Ihnen die Ersatzkarte sofort ausgestellt werden. Andernfalls erfolgt die Zustellung per Post an Ihre Adresse.

Bitte beachten Sie: Bei der Ausstellung der neuen Chipkarte wird eine Gebühr erhoben (siehe Teil D der Tarif- und Beförderungsbedingungen Anlage 3 „Gebühren und Entgelte“).

Was ist, wenn der Fahrkartenkontrolleur meine FAHRKARTE eingezogen hat?

Sie sind Abonnent der DVB? Dann erhalten Sie innerhalb der nächsten 7 Tage eine neue Chipkarte. Der Beleg über ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ entfällt, sobald die Karte geprüft und als defekt erklärt wurde.

Sie waren zum Kontrollzeitpunkt mit einem ungültigen Tarifprodukt auf Ihrer FAHRKARTE unterwegs? Dann bleibt die Forderung über ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ bestehen. Sie erhalten dennoch eine neue FAHRKARTE.

Wurde die FAHRKARTE manipuliert, das heißt, die Kartennummer zum Beispiel nie durch die Dresdner Verkehrsbetriebe ausgegeben, dann müssen Sie neben dem „erhöhten Beförderungsentgelt“ zusätzlich mit einem Strafverfahren rechnen.

Datenschutzrechtliche Fragen zur FAHRKARTE

Was genau wird auf dem Chip gespeichert?

Gespeichert werden Kartennummer, die Nummer Ihres eTickets, die gültige Tarifzone und das Tarifprodukt.

Bei ermäßigten Abo-Monatskarten, dem Deutschlandticket und Jobtickets werden zusätzlich der Name und der Vorname in verkürzter pseudonymisierter Form gespeichert.

Bei Abo-Monatskarten für Dresden-Pass-Inhaber wird im Chip ein zusätzliches Merkmal gespeichert, um die Übertragbarkeit laut VVO-Tarif (zum Beispiel innerhalb Dresden-Pass-Inhaber) zu gewähren.

Jeder Vorgang (Transaktion), den Sie mit Ihrer FAHRKARTE auslösen, wird darauf mindestens solange gespeichert, bis eine neue Transaktion mit der gespeicherten Berechtigung auf Ihrer FAHRKARTE ausgeführt wird. Zu Ihrer eigenen Information können Sie jeweils die letzten 10 ausgeführten Transaktionen auf der FAHRKARTE an (((eTerminals (dies kann auch ein NFC-fähiges Smartphone mit entsprechender App sein) auslesen. Diese Transaktionen (max. 10) werden im Applikationslogbuch der FAHRKARTE gespeichert, damit Sie im Falle von Reklamationen über einen nicht abstreitbaren Nachweis der jeweiligen Transaktion verfügen.

Kann ich die Chipkarteneinträge löschen lassen?

Sie haben im Kundenzentrum die Möglichkeit, die Daten, die auf dem Chip gespeichert sind, einzusehen und diese aus der Erfassung der eTickets auf der Chipkarte löschen zu lassen.

Wozu dient die Kartennummer?

Für Chipkarten nach dem bundesweiten Standard des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen ist eine eindeutige Mediennummer (= Kartennummer) gefordert, um defekte (elektronisch nicht lesbare) Medien, die sich im Umlauf befinden, erkennen und erfassen zu können. Diese muss auf die Karte physisch gedruckt und elektronisch geschrieben werden. Mit der Kartennummer können unsere Servicemitarbeiter Ihren persönlichen Vertrag zuordnen.

Wie kann ich die gespeicherten Daten einsehen?

Ohne ein Lesegerät ist es nicht möglich zu sehen, welches Tarifprodukt auf der FAHRKARTE gespeichert ist. Im Kundenzentrum am Postplatz können Sie Ihre Daten auf dem Chip abfragen.

Besitzen Sie ein Smartphone oder ein Tablet mit NFC-Ausstattung, so können Sie, entsprechende Applikationen vorausgesetzt, den Inhalt Ihrer FAHRKARTE auch direkt auslesen.

Erfüllt die Chipkarte die aktuellen Sicherheitsstandards zum Thema Datenschutz?

Die eTicket Systeme erfüllen die Anforderungen des Datenschutzes der Länder sowie des Bundes.
Wie sicher wir es mit Ihren Daten meinen, können Sie in unser Datenschutz-Police nachlesen.

Werden meine Fahrten nachverfolgt?

Nein. Es werden keine sogenannten Bewegungsprofile erstellt oder gespeichert.

Können Dritte beim Auslesen der Daten auf dem Chip (z. B. im Verlustfall) auf persönliche und/oder Kontodaten erlangen?

Nein. Diese Daten sind auf der FAHRKARTE nicht hinterlegt. Einzige Ausnahme ist die Abbildung des pseudonymisierten Namens im eTicket bei ermäßigten Abonnenten, Deutschlandticket- und Jobticket-Inhabern.

Wird mein Name auf der FAHRKARTE aufgedruckt sein?

Nein. Jedoch gibt es ein Feld zur Personalisierung der FAHRKARTE auf deren Rückseite. Dieses dient der Identifikation und kann vom Inhaber individuell gestaltet werden. So können Sie Ihre persönliche FAHRKARTE unter mehreren FAHRKARTEN jederzeit identifizieren. Dies empfiehlt sich besonders für Familien mit mehreren Chipkarten.

Warum ist auf der Karte ein Barcode aufgedruckt?

Im Barcode ist die Kartennummer gespeichert. Sie dient der Zuordnung der FAHRKARTE zum Inhaber, falls der Chip unlesbar sein sollte. Mit dem Barcode lässt sich die Nummer schneller und gesicherter gegenüber einer manuellen Eingabe erfassen.

Welche Daten werden bei der Kontrolle erfasst?

Erfasst werden unter anderem die Karten- und eTicket-Nummer, Gerätetyp, Gerätenummer, Haltestelle und Zeitpunkt. Es werden keine persönlichen Daten erfasst. Es wird lediglich in einem Datensatz gespeichert, dass die Chipkarte kontrolliert wurde. Dies erfolgt allein über die Kartennummer und lässt Ihre persönlichen Daten unberührt. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Kontrolle und Reklamationsprüfung.

Wann darf das Prüfpersonal meine Karte einziehen?

Die Chipkarte ist Eigentum des Herausgebers. Im Falle der Nichtlesbarkeit und einem begründeten Verdachtsfall darf das Prüfpersonal Ihre FAHRKARTE einziehen (Tarif- und Beförderungsbedingungen Teil A § 8 (2)).

Bei der Kontrolle einer nicht lesbaren FAHRKARTE durch das Kontroll- und Fahrpersonal erfolgt eine Sperrung. Somit ist Ihre FAHRKARTE ungültig und kann für weitere Fahrten nicht mehr genutzt werden. In diesen Fällen wird Ihnen das Prüfpersonal einen Beleg über ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Verbindung mit einem Ersatzticket aushändigen. Das Ersatzticket gilt einschließlich des Ausstellungstages an sieben aufeinander folgenden Kalendertagen in dem von Ihnen angegebenen Geltungsbereich als Fahrtberechtigung. Im Fall der Kontrolle einer nicht lesbaren Chipkarte durch das Fahrpersonal erfolgt die Ausgabe eines Kundenbeleges.

Sie erhalten nach Prüfung innerhalb von sieben Tagen eine neue FAHRKARTE, sofern bei der Prüfung die Echtheit der Chipkarte festgestellt wurde. Schneller geht es nur in unserem Kundenzentrum am Postplatz 1.

Wie sicher ist das System?

Die Verschlüsselung Ihrer Daten folgt einem bundesweiten Sicherheitsstandard, welcher zwischen den deutschen Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen abgestimmt wurde.

Durch die Kombination von sicheren Hard- und Softwarekomponenten ist das höchste Maß an Sicherheit garantiert.

Sie haben weitere Fragen zum Datenschutz?

Wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten per E-Mail an datenschutz@dvbag.de oder schauen Sie in unsere Datenschutz-Police.


Wir bewegen Dresden