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Ermäßigtes Abo? Dann Kundenkarte nicht vergessen!

13.11.2015 | Tickets

Mit der Einführung der Abo-Fahrscheine im Chipkartenformat ist vieles einfacher geworden. Eine Regel bleibt nach wie vor unumstößlich: Ermäßigte Abo-Karten gelten nur in Verbindung mit der gültigen Kundenkarte.


Seit Anfang 2015 haben immer mehr Dresdner die unscheinbare FAHRKARTE im Portmonee. Das lästige Abschnitte-Umstecken ist damit für die meisten Abo-Fahrgäste längst Geschichte und die schnelle Ersetzbarkeit der Chipkarte sorgt selbst bei Verlust des Fahrscheins für ruhige Gemüter.


Fahrgäste, die Anspruch auf eine ermäßigte Zeitkarte haben und keine Dresden Pass-inhaber sind, müssen neben der FAHRKARTE eine gültige Kundenkarte mit sich führen. Diese muss vollständig ausgefüllt und mit einem Passbild versehen sein. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist zudem der Stempel der Schule oder des Verkehrsunternehmens als Bestätigung notwendig. Kundenkarten bekommen Sie in allen Servicepunkten ausgehändigt, wo unsere freundlichen Mitarbeiter Ihre Kundenkarte nach Prüfung des Ausbildungsvertrages gerne abstempeln. Ihre gültige Kundenkarte belassen Sie einfach neben Ihrer FAHRKARTE im Portmonee und zeigen sie bei der Fahrausweiskontrolle mit vor.


So steht dem uneingeschränkten, ermäßigten Fahrvergnügen nichts mehr im Wege.

 

Alle Informationen zur Abo-Monatskarte


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