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Transport von Elektro-Scootern zu gefährlich

10.03.2016 | Unternehmen

E-Scooter

Die Mitnahme von so genannten Elektro-Scootern oder kurz „E-Scootern“ in Bussen oder Straßenbahnen ist zu gefährlich für die Fahrgäste. Nach etlichen schweren Unfällen mit verletzten Personen im Zusammenhang mit der Beförderung solcher Spezialfahrzeuge schließen das inzwischen fast alle Verkehrsbetriebe aus. Seit November 2015 auch wir.

„Zur Sicherheit der Fahrgäste überwiegt hier unsere Fürsorgepflicht“, meint Lars Seiffert, Vorstand für Betrieb und Personal. Und er setzt fort: „Wir grenzen niemanden aus. Allerdings müssen wir wegen ihres Gefährdungspotenzials auf den Transport der „E-Scooter“ mit drei oder vier Rädern verzichten. Handelsübliche Rollstühle, Krankenfahrstühle oder Rollatoren werden wie gewohnt mitgenommen.“

Hoher Schwerpunkt und schlecht manövrierbar

Seit wenigen Jahren bietet der Markt elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge zur Fortbewegung für Personen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die führerscheinfreien Einsitzer sind günstiger als ein Rollstuhl zu haben und werden unter dem Begriff „E-Scooter“ zusammengefasst. Es gibt sie mit zwei, drei oder vier Rädern. Und alle sind schlechter manövrierbar als ein elektrisch angetriebener Rollstuhl. Sie passen nicht auf die dafür vorgesehenen Stellplätze in Bussen beziehungsweise Straßenbahnen und stehen deshalb meist quer im Gang.

Durch ihren sehr hohen Schwerpunkt neigen sie stark zum Kippen, wenn etwas schärfer gebremst wird. „Das ist letztes Jahr auch in Dresden passiert, als ein Fahrgast nebst seinem Gefährt in der Bahn umstürzte. Nicht auszudenken was passiert wäre, wenn dort gerade ein Kinderwagen gestanden hätte“, sagt Lars Seiffert. Der überhaupt nicht leichtgewichtige „E-Scooter“ wird dann zur potenziellen Gefahrenquelle. Dazu kommt, dass der Lenkeinschlag eines „E-Scooters“ gering ist. Ein Rollstuhlfahrer kann vorwärts in Bus oder Bahn einfahren, auf der Stelle wenden, sich auf die vorgesehene Stellfläche platzieren und auch vorwärts wieder ausfahren. Mit dem „E-Scooter“ muss man rückwärtsfahren.

Nicht umsonst weisen viele Hersteller in den Bedienungsanleitungen ausdrücklich darauf hin, dass ihre „E-Scooter“ zur Mitnahme in anderen Fahrzeugen mit geeigneten Gurten zu verankern sind und die Benutzer nicht darauf sitzen bleiben dürfen. Beides ist in Bussen und Straßenbahnen nicht praktikabel. Sollte es in Zukunft veränderte Modelle mit Zertifikat zur sicheren Beförderung im ÖPNV geben, werden diese natürlich mitgenommen.

Frau mir rollator beim Einsteigen in einen Bus

Wer nicht mehr richtig laufen kann, ist froh über jede individuelle Mobilität. Als „ÖPNV für alle“ läuft dafür der barrierefreie Ausbau von Haltestellen. Auch in Dresden. Die Busse und Bahnen sind alle schon mit ebenerdigen Einstiegen unterwegs. Rollstuhlfahrer, Muttis mit Kinderwagen oder Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, können problemlos einsteigen. „Es ist uns nicht leicht gefallen, die „E-Scooter“ von einer Beförderung auszuschließen“, erklärt Seiffert das Problem. „Wir wollen niemanden ausgrenzen und auch die Nutzer dieser Gefährte sind uns willkommen. Doch wir tragen Verantwortung für die Sicherheit aller Fahrgäste. Um eine Lösung zu finden, brauchen wir die Unterstützung der Hersteller und Krankenkassen, die gegebenenfalls solche „E-Scooter“ verordnen. Ich bin aber zuversichtlich, weil es inzwischen die Fahrgäste im ganzen Land betrifft“.

Barrierefreies Reisen


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