Erhebung in unseren Bahnen und Bussen
07.03.2019 | Unternehmen
In der Zeit vom 11. bis 31. März 2019 finden in unseren Fahrzeugen Zählungen zur Nutzung der Freifahrtberechtigungen durch schwerbehinderte Menschen gemäß § 231 SGB IX statt.
Die Schwerbehindertenzählung erfolgt nach einem vorgegebenen Stichprobenverfahren auf einzelnen Fahrzeugen verschiedener Linien über den gesamten täglichen Betriebszeitraum durch Befragung und Einsichtnahme in die Fahrausweise. Der Datenschutz und damit die Rechte aller befragten Fahrgäste werden in jedem Fall respektiert. Eine Erfassung von personenbezogenen Angaben erfolgt nicht.
Diese Erhebung findet alle zwei Jahre in vier definierten Zeiträumen statt. Die Resultate werden hochgerechnet und bilden unter anderem die Basis für Ausgleichszahlungen für die vergünstigte Beförderung von Schwerbehinderten.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis sowie um die Unterstützung der beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorher entsprechend ausweisen werden.