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Hunde in Bahn und Bus

27.08.2019 | Unternehmen

Hunde können in Bahn und Bus mitgenommen werden, sofern genug Platz im Fahrzeug ist. Zur Sicherheit aller Fahrgäste müssen Hunde in einem geeigneten Behälter transportiert werden oder einen Maulkorb tragen und an einer kurzgehaltenen Leine geführt werden. Diese Regelung gilt schon immer.

Neu seit dem 1. August 2019 ist, dass Hundehalter bei Verstoß gegen diese Regelung eine Gebühr in Höhe von 20 Euro entrichten müssen. Wir, die DVB AG, und die Partner im Verkehrsverbund Oberelbe handhaben diese Regelung bis zum Jahresende 2019 jedoch kulant. Ab Januar 2020 wird die Gebühr in jedem Fall fällig.

Beförderung von Tieren

  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer geeigneten Person befördert.
  • Hunde, die nicht in einem geeigneten Behälter transportiert werden, sind an einer kurzen Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.
  • Für Behindertenbegleithunde entfällt die Maulkorbpflicht.
  • Kleine Tiere in einem geeigneten Behälter dürfen kostenlos mitfahren.
  • Für Hunde ist immer ein Ticket (Fahrradtageskarte, Fahrradmonatskarte) zu lösen.
  • Als Monatskarten- bzw. Abo-Monatskarteninhaber* können Sie Ihren Hund innerhalb der entsprechenden Tarifzone(n) unentgeltlich mitnehmen.
  • Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
  • Bei Verstoß gegen die Regeln zur Beförderung von Tieren gemäß § 12 der Beförderungsbestimmungen wird ab dem 1. Januar 2020 eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.
*gilt nicht für das AzubiTicket Sachsen

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