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Erhebung in unseren Bahnen und Bussen

29.10.2019 | Unternehmen

In der Zeit vom 4. November bis zum 1. Dezember 2019 finden in unseren Bahnen und Bussen erneut Zählungen zur Nutzung der Freifahrtberechtigungen durch schwerbehinderte Menschen gemäß § 231 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) statt.

Die Schwerbehindertenzählung erfolgt nach einem vorgegebenen Stichprobenverfahren auf einzelnen Fahrzeugen verschiedener Linien über den gesamten täglichen Betriebszeitraum durch Befragung und Einsichtnahme in die Fahrausweise. Der Datenschutz und damit die Rechte aller befragten Fahrgäste werden in jedem Fall respektiert. Eine Erfassung von personenbezogenen Angaben erfolgt nicht.

Diese Erhebung findet alle zwei Jahre in vier fest definierten Zeiträumen statt. Die Resultate werden hochgerechnet und bilden unter anderem die Basis für Ausgleichszahlungen für die vergünstigte Beförderung von Schwerbehinderten.

Wir bitten Sie um Verständnis sowie um die Unterstützung der befragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich vorher entsprechend ausweisen. Neben Stammpersonalen werden auf den Diensten zusätzlich auch Fahrausweisprüfer als Erheber eingesetzt.


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