Neue Fahrpreise ab 1. April 2023
06.03.2023 | Tickets
Der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) hat auf seiner Verbandsversammlung im letzten Jahr am 1. Dezember beschlossen, dass aufgrund höherer Löhne für Mitarbeitende sowie gestiegener Kosten für Strom, Dieselkraftstoff und Material eine Tarifanpassung zum 1. April 2023 notwendig ist. Um weiterhin einen leistungsfähigen Nahverkehr ohne Fahrplankürzungen im VVO anbieten zu können, steigen die Ticketpreise um durchschnittlich 11 Prozent. Erstmalig wird es auch eine Tageskarte für die Tarifzone Dresden geben. Alte Tickets können noch bis 30. Juni 2023 genutzt werden.
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Wesentliche Änderungen zum 1. April 2023
Neue Fahrpreise auf einen Blick
- Preisanpassung um durchschnittlich 11 Prozent
- Einführung einer Tageskarte für die Tarifzone Dresden (analog der bisherigen Regelung für Einzelfahrten, Wochen- und Monatskarten)
- Preisanpassung für Wochen- und Monatskarten und Abonnements
- Tarifanpassung auf den Elbfähren im VVO
- die vom Freistaat unterstützen BildungsTickets und AzubiTickets Sachsen bleiben im Preis stabil, ebenso die für Klassenausflüge genutzten SchülergruppenTickets
Neu im Ticketsortiment: Tageskarte für die Tarifzone Dresden
Ab dem 1. April 2023 wird es neben der Tageskarte für 1 Tarifzone (mit Aufdruck außer TZ Dresden) auch eine Tageskarte für die Tarifzone Dresden geben. Für Fahrten nur in Dresden muss dann immer eine Tageskarte mit dem Aufdruck „TZ Dresden“ genutzt werden. Diese kostet 8 Euro (ermäßigt 6,70 Euro).
Bis zum 30. Juni 2023 können vor dem 1. April gekaufte Tageskarten für 1 Tarifzone noch in der Tarifzone Dresden oder in einer Tarifzone außerhalb der Tarifzone Dresden genutzt werden. Der Umtausch gegen Wertausgleich ist jederzeit möglich.
Für Tickets, die vor dem 1. April erworben wurden, gelten folgende Übergangsregelungen:
- Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können weiterhin verwendet werden.
- Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden längstens bis 30. Juni 2023 anerkannt.
- Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können ab 1. April 2023 gegen Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtauschmöglichkeit ist befristet auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.
- Es können auch teilweise entwertete 4er-Karten anteilig umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt auf Kulanz und der Aufpreis zum neuen Tarif wird in kompletter Höhe, unbeachtet der Anzahl bereits entwerteter Abschnitte, fällig (keine Teilberechnung möglich).
Weitere Informationen
Neue Preise für Dresden-Pass-Inhaber ab 1. April 2023
Dresden-Pass-Inhaber können folgende Fahrausweise zu einem Sozialtarif mit folgenden Rabattstufen im Normaltarif erhalten (auch für Schüler):
Ticket | Rabatt je Ticket | Dresden-Pass-Preise |
---|---|---|
Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) | 25 % | 56,60 €* |
Abo-Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) | 50 % | 31,20 €* |
Abo-Monatskarte Preisstufe B (Tarifzone Dresden + 1 Nachbartarifzone) | 50 % auf Dresdner Anteil | 60,40 €* |
4er-Karte | 25 % | 7,95 €* |
* Preise gültig ab 1. April 2023
Neue Preise für die Elbfähren ab 1. April 2023
Auf den Elbfähren (außer Kurort Rathen) werden alle Fahrausweise nach VVO-Tarif (außer 4er-Karte Kurzstrecke) anerkannt. Nutzen Sie nur die Fähre, gelten ab 1. April 2023 folgende neue Preise:
Personen
Fahrausweisart1 | normal | ermäßigt |
---|---|---|
Einzelfahrt |
1,80 € | 1,20 €2 |
Hin- und Rückfahrt | 2,70 € | 1,80 €2 |
10er-Karte | 12,00 € | 7,50 €2 |
Monatskarte3 | 21,00 € | 13,00 €2 |
Fahrrad (inkl. Fahrer)4
Fahrausweisart1 | normal | ermäßigt |
---|---|---|
Einzelfahrt | 3,00 € | 2,00 €5 |
Hin- und Rückfahrt | 4,50 € | 3,00 €5 |
Fahrzeug (inkl. 1 Person)6
Fahrausweisart1 | normal |
---|---|
Einzelfahrt | 5,00 € |
Einzelfahrt (Abokunde)7 | 2,50 € |
Hin- und Rückfahrt | 8,00 € |
Hin- und Rückfahrt (Abokunde)7 | 5,00 € |
10er-Karte | 32,00 € |
Immer teurer? Wie eine Tarifanpassung funktioniert:
Mit den Fahreinnahmen decken die Verkehrsunternehmen nur einen Teil der Kosten, die für Kraftstoffe und Energie, für Personal und Material entstehen. Weitere Mittel erhalten die Unternehmen von den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für den Straßenbahn- und Busverkehr verantwortlich sind, vom VVO, der als Aufgabenträger Züge bestellt, und vom Freistaat Sachsen für die Förderung ausgewählter Investitionen und den Ausgleich für die ermäßigten Schülerfahrkarten.
Durch die knappen Kassen bei Bund, Land und Kommunen werden einige Förderungen geringer und können durch Einsparungen bei den Unternehmen nicht mehr ausgeglichen werden. Steigende Kosten und geringere Zuschüsse zwingen die Unternehmen daher, auch die Fahrpreise regelmäßig zu prüfen. Dazu kommen Vertreter der Verkehrsunternehmen viele Male zusammen und diskutieren gemeinsam über die Entwicklung des VVO-Tarifs. Dabei hat jedes Unternehmen auch eigene Schwerpunkte. Für die einen ist der Preis der Abo-Monatskarte für eine Zone wichtig, für die anderen die Familientageskarte für den Verbundraum. Der VVO ist dabei vor allem Vermittler und berechnet die von den Verkehrsunternehmen vorgeschlagenen Tarifmodelle. Die Einnahmen selbst kommen ausschließlich den Verkehrsunternehmen für deren Angebot zugute. Wenn sich die Verkehrsunternehmen auf neue Preise geeinigt haben, werden diese der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorgelegt. Hier entscheiden die politischen Vertreter der Landeshauptstadt und der Landkreise, ob der Vorschlag ausgeglichen und notwendig ist. Die Umsetzung des neuen Tarifs, der Druck der Informationsmedien, die Vorbereitung der neuen Fahrscheine und vieles mehr unterstützt dann der VVO für alle Verkehrsunternehmen, so dass alle Fahrgäste im Verbundgebiet nicht nur einen einheitlichen Tarif, sondern auch einheitliche Informationen haben.