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Neue Fahrpreise ab 1. April 2023

06.03.2023 | Tickets

Beratungssituation

Der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) hat auf seiner Verbandsversammlung im letzten Jahr am 1. Dezember beschlossen, dass aufgrund höherer Löhne für Mitarbeitende sowie gestiegener Kosten für Strom, Dieselkraftstoff und Material eine Tarifanpassung zum 1. April 2023 notwendig ist. Um weiterhin einen leistungsfähigen Nahverkehr ohne Fahrplankürzungen im VVO anbieten zu können, steigen die Ticketpreise um durchschnittlich 11 Prozent. Erstmalig wird es auch eine Tageskarte für die Tarif­zone Dresden geben. Alte Tickets können noch bis 30. Juni 2023 genutzt werden.

Tipp: Das Deutschlandticket abonnieren!

Trotz der Preisanhebung könnte Bahn- und Busfahren für Sie bald günstiger werden, denn ab dem 1. Mai 2023 sind Sie mit dem Deutschlandticket für nur 49 Euro pro Monat deutschlandweit im ÖPNV unterwegs. Klingt interessant? Mehr Informationen: www.dvb.de/deutschlandticket

Wesentliche Änderungen zum 1. April 2023

Neue Fahrpreise auf einen Blick

  • Preisanpassung um durchschnittlich 11 Prozent
  • Einführung einer Tageskarte für die Tarifzone Dresden (analog der bisherigen Regelung für Einzelfahrten, Wochen- und Monatskarten)
  • Preisanpassung für Wochen- und Monatskarten und Abonnements
  • Tarifanpassung auf den Elbfähren im VVO
  • die vom Freistaat unterstützen BildungsTickets und AzubiTickets Sachsen bleiben im Preis stabil, ebenso die für Klassenausflüge genutzten SchülergruppenTickets 

Neu im Ticketsortiment: Tageskarte für die Tarifzone Dresden

Ab dem 1. April 2023 wird es neben der Tageskarte für 1 Tarifzone (mit Aufdruck außer TZ Dresden) auch eine Tageskarte für die Tarifzone Dresden geben. Für Fahrten nur in Dresden muss dann immer eine Tageskarte mit dem Aufdruck „TZ Dresden“ genutzt werden. Diese kostet 8 Euro (ermäßigt 6,70 Euro).

Bis zum 30. Juni 2023 können vor dem 1. April gekaufte Tageskarten für 1 Tarifzone noch in der Tarifzone Dresden oder in einer Tarifzone außerhalb der Tarifzone Dresden genutzt werden. Der Umtausch gegen Wertausgleich ist jederzeit möglich.

Für Tickets, die vor dem 1. April erworben wurden, gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Alle Fahrausweise, die preislich unverändert bleiben, können weiterhin verwendet werden.
  • Einzelfahrausweise, 4er-Karten, Tages-, Wochen-, Monats- und 9-Uhr-Monatskarten zum alten Preis werden längstens bis 30. Juni 2023 anerkannt.
  • Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis können ab 1. April 2023 gegen Wertausgleich in allen Servicezentren der Partnerunternehmen im VVO umgetauscht werden. Die Umtausch­möglichkeit ist befristet auf drei Jahre ab dem Kaufdatum.
  • Es können auch teilweise entwertete 4er-Karten anteilig umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt auf Kulanz und der Aufpreis zum neuen Tarif wird in kompletter Höhe, unbeachtet der Anzahl bereits entwerteter Abschnitte, fällig (keine Teilberechnung möglich).

Weitere Informationen

Neue Preise für Dresden-Pass-Inhaber ab 1. April 2023

Dresden-Pass-Inhaber können folgende Fahrausweise zu einem Sozialtarif mit folgenden Rabattstufen im Normaltarif erhalten (auch für Schüler):

Ticket Rabatt je Ticket Dresden-Pass-Preise
Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) 25 % 56,60 €*
Abo-Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) 50 % 31,20 €*
Abo-Monatskarte Preisstufe B (Tarifzone Dresden + 1 Nachbartarifzone) 50 % auf Dresdner Anteil 60,40 €*
4er-Karte 25 % 7,95 €*

* Preise gültig ab 1. April 2023

Neue Preise für die Elbfähren ab 1. April 2023

Auf den Elbfähren (außer Kurort Rathen) werden alle Fahrausweise nach VVO-Tarif (außer 4er-Karte Kurzstrecke) anerkannt. Nutzen Sie nur die Fähre, gelten ab 1. April 2023 folgende neue Preise:

Personen

Fahrausweisart1 normal ermäßigt
Einzelfahrt
1,80 € 1,20 €2
Hin- und Rückfahrt  2,70 € 1,80 €2
10er-Karte 12,00 € 7,50 €2
Monatskarte3 21,00 € 13,00 €2

Fahrrad (inkl. Fahrer)4

Fahrausweisart1 normal ermäßigt
Einzelfahrt 3,00 € 2,00 €5
Hin- und Rückfahrt 4,50 € 3,00 €5

Fahrzeug (inkl. 1 Person)6

Fahrausweisart1 normal
Einzelfahrt 5,00 €
Einzelfahrt (Abokunde)7 2,50 €
Hin- und Rückfahrt 8,00 €
Hin- und Rückfahrt (Abokunde)7 5,00 €
10er-Karte 32,00 €
1Die Fahrausweise sind nicht an die ausgebende Fährstelle gebunden, sondern finden auf allen Fähren in o.g. Tarifzonen gegenseitige Anerkennung, sofern die Beförderung mit der jeweiligen Fahrausweisart möglich ist.
2Preis gilt für Schüler bis zum 15. Geburtstag, einen Hund, ein Fahrrad inkl. Fahrradanhänger, einen Handwagen, einen Elektro-Roller mit Versicherungskennzeichen oder ein Moped/Mokick bis 50 ccm.
3Angebot gilt nur auf den Fähren in den Tarifzonen Pirna und Bad Schandau. Berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme eines Hundes, eines Fahrrades inkl. Fahrradanhänger, eines Handwagens, eines Elektro-Rollers mit Versicherungskennzeichen oder eines Mopeds/Mokicks bis 50 ccm.
4sowie inkl. Anhänger; Preis gilt auch für die Mitnahme eines Handwagens, eines Elektro-Rollers mit Versicherungskennzeichen oder eines Mopeds/Mokicks bis 50 ccm.
5Preis gilt für Schüler bis zum 15. Geburtstag
6Motorisiertes Fahrzeug ab 50 ccm oder Pferd (inkl. Reiter)
7Preis für eine Person mit Fahrzeug oder Pferd, die eine räumlich und zeitlich gültige Abo-Monatskarte bzw. ein JobTicket zum Normalfahrpreis vorweisen kann. Gilt auch mit Schwerbehindertenausweis in Verbindung mit dem Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke. Preis gilt auch für einen Fahrzeuganhänger.

Immer teurer? Wie eine Tarifanpassung funktioniert:

Mit den Fahreinnahmen decken die Verkehrsunternehmen nur einen Teil der Kosten, die für Kraftstoffe und Energie, für Personal und Material entstehen. Weitere Mittel erhalten die Unternehmen von den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für den Straßenbahn- und Busverkehr verantwortlich sind, vom VVO, der als Aufgabenträger Züge bestellt, und vom Freistaat Sachsen für die Förderung ausgewählter Investitionen und den Ausgleich für die ermäßigten Schülerfahrkarten.

Durch die knappen Kassen bei Bund, Land und Kommunen werden einige Förderungen geringer und können durch Einsparungen bei den Unternehmen nicht mehr ausgeglichen werden. Steigende Kosten und geringere Zuschüsse zwingen die Unternehmen daher, auch die Fahrpreise regelmäßig zu prüfen. Dazu kommen Vertreter der Verkehrsunternehmen viele Male zusammen und diskutieren gemeinsam über die Entwicklung des VVO-Tarifs. Dabei hat jedes Unternehmen auch eigene Schwerpunkte. Für die einen ist der Preis der Abo-Monatskarte für eine Zone wichtig, für die anderen die Familientageskarte für den Verbundraum. Der VVO ist dabei vor allem Vermittler und berechnet die von den Verkehrsunternehmen vorgeschlagenen Tarifmodelle. Die Einnahmen selbst kommen ausschließlich den Verkehrsunternehmen für deren Angebot zugute. Wenn sich die Verkehrsunternehmen auf neue Preise geeinigt haben, werden diese der Verbandsversammlung des Zweckverbandes vorgelegt. Hier entscheiden die politischen Vertreter der Landeshauptstadt und der Landkreise, ob der Vorschlag ausgeglichen und notwendig ist. Die Umsetzung des neuen Tarifs, der Druck der Informationsmedien, die Vorbereitung der neuen Fahrscheine und vieles mehr unterstützt dann der VVO für alle Verkehrsunternehmen, so dass alle Fahrgäste im Verbundgebiet nicht nur einen einheitlichen Tarif, sondern auch einheitliche Informationen haben.


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