Qualifikation für Berufskraftfahrer
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Im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist der Erwerb eines Befähigungsnachweises für die gewerbliche Personenbeförderung und den Gütertransport geregelt. Er wird als Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert und muss in einem fünfjährigen Rhythmus durch eine von der EU vorgegebene Pflichtqualifizierung verlängert werden.
Ziele der Weiterbildung:
- nachhaltige Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr
- nachhaltige Verbesserung der Sicherheit für Berufskraftfahrer
- Erhöhung der Attraktivität der Fahrertätigkeit für Berufseinsteiger
Wir bieten Ihnen in einem fünfjährigen Turnus jeweils ein Ausbildungsmodul pro Jahr an. Die Themen werden von der EU vorgegeben. Für den Nachweis sind alle fünf Module zu absolvieren. Ein Modul umfasst einen Ausbildungstag (8 bis 16 Uhr).
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (PDF | 0,07 MB)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (PDF | 0,09 MB)