Abo abschließen & doppelt sparen
10.09.2019
Für Neukunden: Wir schenken Ihnen einen Gratismonat für Bahn- und Busfahren!
An die Zukunft denken und umsteigen
Wie man Mobilität umweltfreundlich gestalten kann, ist die zentrale Frage, die in den nächsten Jahren unser Leben bestimmen wird. Es ist Zeit, umzusteigen. Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche haban wir ein spannendes Angebot für Sie:
12 Monate fahren, nur 11 Monate bezahlen
Vorteile für Vielfahrer
Bahn und Bus statt Stau und Stress:
Abonnieren Sie mehr Lebensqualität!
Vorzüge im Überblick:
- unbegrenzte Mobilität
- Übertragbarkeit des Abo-Fahrausweises (gilt nicht für ermäßigte Monatskarte)
- flexible Mitnahmeregelung am Wochenende
- kostenfreie Beförderung eines Hundes oder eines Fahrrades
- Ermäßigung im Zoo, vielfältige Rabatte bei Carsharing oder sz-bike
- hochwertige Kundenevents
- Monatskarte im Chipkartenformat - ohne lästiges Umstecken
weitere Informationen
Wer in der Zeit vom 16. bis zum 22. September 2019 eine Abo- oder 9-Uhr-Monatskarte zum Normaltarif mit Beginn Oktober beantragt, kann richtig sparen!
So einfach gehts:
- Abo-Aktion zur Europäischen Mobilitätswoche nutzen und mit Startdatum 1. Oktober 2019 online unter www.dvb.de/neuesabo beantragen.
- Ab Oktober die Vorteile des DVB-Abos nutzen.
- Erst im November das DVB-Abo bezahlen und sich über die Freifahrt im Oktober freuen.
Die Mindestlaufzeit für die Abo-Monatskarte ist ein Jahr. Gegenüber einer normalen Monatskarte für die Tarifzone Dresden zum Preis von 61,50 Euro bietet eine Abo-Karte mit 51,90 Euro schon einen enormen Preisvorteil (Ticketübersicht). Durch die aktuell laufende Aktion kann noch einmal zusätzlich gespart werden.
Aktionsbedingungen:
- Die Aktion ist auf den Zeitraum vom 16.9. bis zum 22.9.2019 beschränkt und gilt nur Abo-Monatskarten im Normaltarif und 9-Uhr-Abo-Monatskarten.
- Die Aktion gilt nicht für das ermäßigtes Abo, AzubiTicket, SchülerFreizeitTicket, Dresden Pass und Jobticket.
- Kann für jeder Tarifzone des VVO abgeschlossen werden.
- Sollte das Abonnement innerhalb der ersten zwölf Monate gekündigt werden, ist der Abonnent verpflichtet, der DVB den erstatteten Betrag sowie die allgemeine Nachforderung, nachträglich zurück zu bezahlen.
- Die Abo-Aktion gilt nicht für:
- Interessenten, die während der letzten sechs Monate einen (Abo-) Vertrag bei der DVB AG gekündigt haben.
- Interessenten einer ermäßigten Abo-Monatskarte, eines AzubiTickets, eines SchülerFreizeitTickets, eines Jobtickets sowie Interessenten mit einem Dresden-Pass.
- Kunden, gegen die noch offene Forderungen (egal ob aus ehemaligen Verträgen oder aufgrund eines erhöhten Beförderungsentgeltes) bestehen, auch wenn diese bereits verjährt sind.