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E-Scooter in Bahn und Bus

16.09.2019 | Unternehmen

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Dazu zählen vor allem elektrische Tretroller, die sogenannten E-Scooter. Ob zum Mieten, Leihen oder im Privatbesitz – die E-Scooter sind auch in Dresden angekommen. Prinzipiell gilt, dass Fahrer auf einem E-Scooter sich wie Fahrradfahrer verhalten müssen. Auf der Straße und Radwegen darf gefahren werden. Nicht gestattet ist dagegen das Befahren von Gehwegen. Nutzer des E-Scooters müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Mitnahme in Bahn und Bus

Die Mitnahme von E-Scootern ist kostenlos, wenn der E-Scooter im zusammengeklappten Zustand, ähnlich wie bei Klapprädern, mitgeführt wird. Nicht zusammengeklappte E-Scooter dürfen nicht in Bahn und Bus mitgenommen werden.

Eine Beförderung erfolgt nur bei entsprechender Platzkapazität. Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Fahrpersonal. Bitte nehmen Sie Rücksicht und gewähren Sie mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit orthopädischen Hilfsmitteln und Fahrgästen mit Kinderwagen Vorrang. Selbstbalancierende Fahrzeuge mit und ohne Sitz sind von der Beförderung generell ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.dresden.de.


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