Eine Kundenkarte gehört dazu
26.08.2020 | Tickets
Ob zur Schule, zum Ausbildungsbetrieb oder ins Kino. Damit Schüler und Auszubildende schnell, bequem und kostengünstig von A nach B kommen, empfehlen wir unsere ermäßigten Ticketangebote. Ganz egal, ob das Ticket aus Papier vom Automaten oder eine Chipkarte ist – ermäßigte Zeitkarten sind personengebunden und die gültige Kundenkarte muss immer mitgeführt werden.
Die Kundenkarte ist im Kundenzentrum am Postplatz oder in einem unserer Servicepunkte erhältlich und muss mit dem Namen und Geburtsdatum sowie einem Passfoto versehen werden. Außerdem ist für Schüler ab dem 15. Geburtstag ein Bestätigungsstempel der (Berufs-)Schule oder eines Verkehrsunternehmens (mit Vorlage des Ausbildungsvertrages) erforderlich. Eine Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig. Die Kundenkarte gilt längstens für ein Jahr beginnend ab dem ersten bestätigten Geltungstag. Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien.
Für welche Zeitkarten wird eine Kundenkarte benötigt?
- ermäßigte Wochenkarte
- ermäßigte Monatskarte
- ermäßigte Abo-Monatskarte
- SchülerFreizeitTicket
- AzubiTicket
Bei Papierfahrausweisen vom Automaten tragen Sie bitte den Namen im vorgesehenen Feld auf der Wochen- oder Monatskarte ein.
Die blaue VVO-Kundenkarte ist weiterhin gültig.
Wir wünschen allen Schülern und Auszubildenden einen erfolgreichen Start ins neue Schuljahr!