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3G-Pflicht im ÖPNV entfällt ab 20. März

18.03.2022 | Unternehmen

3G-Nachweis

Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 20. März 2022 entfällt die Pflicht, den 3G-Status im ÖPNV nachzuweisen. Dies bedeutet, dass ab Sonntag, den 20. März 2022 kein 3G-Nachweis mehr in unseren Fahrzeugen erbracht werden muss. Die Pflicht zum Tragen einer Maske bleibt jedoch weiterhin bestehen. Mehr Infos zur Maskenpflicht hier.

Was gilt noch bis einschließlich Samstag, den 19. März 2022?

Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 24. November 2021 gilt die 3G-Regel noch bis Samstag, den 19. März 2022. Dies ist ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat und bedeutet, dass Fahrgäste in unseren Fahrzeugen geimpft, genesen oder getestet sein müssen und dies nachweisen können. Die 3G-Pflicht gilt auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. 

Fahrgäste, die nicht geimpft/genesen sind, müssen stattdessen im Rahmen der 3G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Kinder sowie Schülerinnen und Schüler.1

Welche Nachweise gelten?

  • Impfnachweis vollständig geimpfter Personen
    • die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen
  • Genesungsnachweis
    • gemäß den aktuell gültigen Bestimmungen
  • Testnachweis
    • zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder
    • unter Aufsicht einer entsprechend geschulten Person durchgeführter und bescheinigter Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden)  oder
    • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) 
    • Selbsttests werden nicht anerkannt

Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt. Hierfür stimmen wir uns mit den Behörden der Stadt Dresden sowie mit der Polizei ab.

Ein Bildungsnachweis ist hier nicht zwingend erforderlich, da in Deutschland die Schulpflicht besteht und das Alter somit als Beleg ausreicht. Die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung sieht außerdem für Schülerinnen und Schüler keine expliziten Nachweispflichten vor. Für Schülerinnen und Schüler von weiterführenden Schulen oder Berufsschulen kann es dennoch hilfreich sein, einen Schülerausweis mitzuführen, um diesen auf Nachfrage vorzeigen zu können.

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