Ihre Abo-Chipkarte ist noch nicht da?
27.11.2023 | Tickets
Nach wie vor besteht ein sehr hohes Aufkommen an Abo-Anträgen. Daher kann es sein, dass Sie Ihre FAHRKARTE mit Gültigkeitsbeginn zum 1. Dezember 2023 nicht rechtzeitig erhalten. Machen Sie sich bitte keine Sorgen! Damit Sie bis zum Eintreffen Ihrer Chipkarte die Verkehrsmittel nutzen können, gilt Ihre Online-Bestellbestätigung als Fahrtberechtigung. Drucken Sie diese bitte aus und halten Sie Ihren Personalausweis (oder einen Schülerausweis) zum Abgleichen des Namens auf der Bestellbestätigung bereit.
Diese Regelung gilt für alle, die
- ein Deutschlandticket,
- ein Deutschlandticket als Jobticket,
- das Zusatzprodukt Deutschlandticket Plus Mitnahme (nur VVO-verbundweite Nutzung) oder
- ein anderes VVO-Abo (z. B. BildungsTicket, Abo-Monatskarte, Jobticket)
mit Gültigkeitsbeginn zum 1. Dezember 2023 bestellt haben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Online-Bestellbestätigung nur bis zum Eintreffen der Chipkarte, längstens jedoch bis einschließlich 31. Dezember 2023 zur Fahrt innerhalb der jeweils bestellten Tarifzone nutzen dürfen.