Dresden-Pass: neue Ticketpreise ab 1. Juli
27.05.2025 | Tickets

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Der Stadtrat hat am 31. März 2025 mit dem Haushaltsbeschluss auch die Dresden-Pass-Richtlinie geändert. Dadurch sinkt der Rabatt für Tickets von derzeit 50 Prozent auf künftig 35 Prozent. Die Anpassung wird zum 1. Juli 2025 wirksam. Kundinnen und Kunden, die mit dem neuen Preis nicht einverstanden sind, haben ein Sonderkündigungsrecht.
Die Ticketpreise auf einen Blick
Ticket | Rabatt je Ticket bis 30.6.25 | Dresden-Pass-Preis bis 30.6.25 | Rabatt je Ticket ab 1.7.25 | Dresden-Pass-Preis ab 1.7.25 |
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Deutschlandticket | 50 % | 29,00 € pro Monat | 35 % | 37,70 € pro Monat |
Zusatzticket Plus Mitnahme zum Deutschlandticket | 50 % | 5,75 € pro Monat | 35 % | 7,48 € pro Monat |
Zusatzticket Plus MOBI zum Deutschlandticket | 50 % | 4,00 € pro Monat | 35 % | 5,20 € pro Monat |
Abo-Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) | 50 % | 35,90 € pro Monat | 35 % | 46,67 € pro Monat |
Abo-Monatskarte Preisstufe B (Tarifzone Dresden + 1 Nachbartarifzone) | 50 % auf Dresdner Anteil | 69,50 € pro Monat | 35 % auf Dresdner Anteil | 80,27 € pro Monat |
Monatskarte Preisstufe A1 (Tarifzone Dresden) | 25 % | 65,20 € pro Monat | 25 % | 65,20 € pro Monat |
4er-Karte | 25 % | 9,15 € | 25 % | 9,15 € |
Die Stadtverwaltung beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen:
Wird mein Abonnement automatisch umgestellt?
Ja, alle betroffenen Abonnements werden zum 1. Juli 2025 umgestellt. Die neuen Preise werden im Lastschriftverfahren automatisch abgebucht. Sie müssen dafür nichts extra tun. Sind Sie mit dem neuen Preis jedoch nicht einverstanden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: abo@dvbag.de
Haben die DVB oder die Dresdner Stadtverwaltung ein Ermessen, ob 50 oder 35 Rabatt gewährt werden?
Nein, weder das Sozialamt noch wir, die DVB, haben einen Entscheidungsspielraum, wie viel Rabatt gewährt wird. Die vom Stadtrat beschlossene Anpassung der Dresden-Pass-Vergünstigungen gilt ausnahmslos für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes. Die geänderte Dresden-Pass-Richtlinie ist auf www.dresden.de/satzungen veröffentlicht.
Warum wird das Sozialticket teurer?
Der Dresden-Pass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er ist stets nachrangig gegenüber den Pflichtleistungen, die die Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger erbringt. Das bedeutet, dass die Stadt nur solange und so viele Haushaltmittel für Vergünstigungen mit dem Dresden-Pass einsetzen kann, wie nach Abzug aller Pflichtaufwendungen zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren haben Bund und Land jedoch immer mehr Pflichtaufgaben auf die Kommune übertragen. Zudem sind die Ausgaben für gesetzliche Sozialleistungen – beispielsweise die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die Hilfe zur Pflege für Menschen, die ihren Pflegeplatz nicht selbst bezahlen können – in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch die Leistungserstellungskosten haben im Zuge der allgemeinen Inflation zugelegt. Die kommunalen Einnahmen sind jedoch nicht im gleichen Maße gewachsen wie die Ausgaben. Dadurch ist der finanzielle Spielraum der Stadt Dresden für freiwillige Aufgaben in den letzten Jahren immer weiter geschrumpft. Dies führt zum einen dazu, dass die Stadt für dringend notwendige Investitionsvorhaben jetzt wieder Schulden aufnehmen muss. Zum anderen führt dies dazu, dass Abstriche bei bestimmten freiwilligen Leistungen wie dem Sozialticket gemacht werden.
Betreffen die Kürzungen auch das Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler?
Nein, das sogenannte Bildungsticket mit einem Ticketpreis von derzeit 15 Euro pro Monat ist nicht betroffen. Der bisherige Ticketpreis gilt weiterhin. Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, können sich weiterhin die Kosten für das Bildungsticket im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erstatten lassen (weitere Infos zu diesen Leistungen unter www.dresden.de/bildungspaket).
Wer hat eigentlich Anspruch auf das Sozialticket?
Das Sozialticket können prinzipiell alle Dresdnerinnen und Dresdner erhalten, die einen Dresden-Pass besitzen. Anspruch auf einen Dresden-Pass haben alle Menschen die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und eine Transferleistung wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistung erhalten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen des Dresden-Passes sowie Beantragung gibt es im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass.