Kundenkarten gibt's ab sofort beim VVO
13.08.2024 | Tickets
Damit Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende schnell, bequem und kostengünstig von A nach B kommen, gibt's das BildungsTicket und weitere ermäßigte Zeitkarten. Diese sind personengebunden und die Ermäßigungsberechtigung muss bei einer Fahrkartenkontrolle nachgewiesen werden. Dafür gibt es die Kundenkarte. Ab dem 1. August 2024 wird die Kundenkarte nur noch digital und direkt vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ausgestellt.
Das ist neu
Kundenkarte beantragen
Bitte bestellen Sie die Kundenkarte beim VVO unter: www.vvo-online.de/kundenkarte
Ab sofort gilt: Bitte zuerst Kundenkarte beantragen, dann Tickets kaufen oder bestellen. Den Link zur Bestellung beim VVO finden Sie rechts in der Infobox. Kinder bis zum 15. Geburtstag oder deren Eltern füllen nur die persönlichen Daten aus und laden ein Foto hoch, Nutzer über 15 Jahren benötigen zusätzlich den Schul- oder Ausbildungsnachweis. Die Kundenkarte schickt Ihnen der VVO per E-Mail zu. Haben Sie die Kundenkarte, können Sie im Anschluss das gewünschte Abo abschließen.
Für folgende Tickets wird eine Kundenkarte benötigt:
- BildungsTicket
- ermäßigte Abo-Monatskarte
- ermäßigtes Jobticket
- ermäßigte Monatskarte
- ermäßigte Wochenkarte
Sind die bisherigen Kundenkarten noch gültig?
Alle sich bereits im Umlauf befindlichen Kundenkarten behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Ein Ersatz dieser Kundenkarten durch eine neue ist nicht notwendig.
Wie lange sind die digitalen Kundenkarten gültig?
Bei Schülern, deren Kundenkarte nur bis zum Schuljahresende bestätigt ist, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Schulferien. Ob die Kundenkarte noch gültig ist, ist anhand des Befristungsdatums zu erkennen. Bitte denken Sie vor Ablauf daher rechtzeitig an die Verlängerung der Kundenkarte, indem Sie diese neu beim VVO beantragen!