Städtisches Unternehmen für weitere 22,5 Jahre mit der Durchführung von ÖPNV-Leistungen in der sächsischen Landeshauptstadt beauftragt
28.12.2016
Der Dresdner Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 beschlossen, die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) nach dem Auslaufen der gegenwärtigen „Betrauung“ Ende 2017 weiterhin mit den Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr in der sächsischen Landeshauptstadt zu beauftragen. Die Stadt macht damit von der nach EU-Recht gegebenen Möglichkeit der Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen Gebrauch und schöpft dabei auch die maximal zulässigen Laufzeiten aus: 22,5 Jahre für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie jeweils zehn Jahre für den Betrieb der beiden historischen Bergbahnen und der Elbfähren.
„Die Direktvergabe bietet uns Planungs- und Arbeitsplatzsicherheit. Trotzdem wollen wir die Herausforderungen des Wettbewerbs nicht ignorieren. Sei es im Ringen um neue und bestehende Kunden als auch auf der Suche nach besseren technischen Lösungen. Auf diese Weise signalisieren wir den Stadträten, dass sie mit unserem Unternehmen die richtige Wahl getroffen haben“, interpretiert DVB-Vorstand für Betrieb und Personal Lars Seiffert das Ergebnis.
Sein Vorstandskollege für Technik und Finanzen Andreas Hemmersbach sieht die Strategie des Unternehmens bestätigt. „Dresden wächst rasant. Auch die Zahl unserer Fahrgäste steigt deutlich. Mit beinahe 156 Millionen erreichen wir in diesem Jahr einen neuen Rekord. Wir wollen unser Stadtbahnnetz erweitern und moderne Fahrzeuge mit größerer Kapazität beschaffen. Die Stadträte haben mit ihrer Entscheidung die Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung des ÖPNV in Dresden geschaffen.“
In Städten und Gemeinden dürfen zu erbringende Nahverkehrsleistungen direkt an eigene kommunale Unternehmen vergeben werden. Allerdings muss die Absicht zur geplanten Direktvergabe europaweit öffentlich angekündigt werden. Wettbewerber haben dann drei Monate Zeit, einen eigenen Antrag dafür abzugeben. Bei der Vergabe bekommen eigenwirtschaftliche bzw. kostendeckende Anträge den Vorzug gegenüber gemeinwirtschaftlichen bzw. öffentlich unterstützten Betreibern. In Dresden gab es keinen konkurrierenden eigenwirtschaftlichen Antrag. Ein Indiz dafür, dass die DVB mit ihren Leistungen und dem seit vielen Jahren unveränderten städtischen Zuschuss von 40 Millionen Euro pro Jahr wirtschaftlich gut aufgestellt ist.
In anderen Städten haben konkurrierende Anträge dazu geführt, dass kommunale Unternehmen nicht nur Leistungen verloren oder die Mitarbeitervergütung reduziert haben, um mit der Konkurrenz mithalten zu können, sondern sogar abgewickelt werden mussten. Anderen Unternehmen droht aktuell dieses Szenario. Angesichts dieser Entwicklungen, die auch auf größere Städte zukommen können, ist die Planungssicherheit bis ins Jahr 2040 für die DVB ein bemerkenswerter Erfolg.