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Verkehrs- und Versorgungssicherheit Oskarstraße

11.05.2017

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat in seiner am 18. April 2017 bekannt gegebenen Entscheidung die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss „Stadtbahn Dresden 2020“ angeordnet. Das Gericht beanstandet einen Verfahrensfehler der Landesdirektion Sachsen als zuständige Genehmigungsbehörde.


Die Landesdirektion Sachsen bereitet aktuell die erneute öffentliche Auslage der Planungsunterlagen vor, um den beklagten Formfehler zu korrigieren. Die Auslage beginnt nach Ankündigung Ende Mai und läuft bis Ende Juni. Mitte September erwarten die Landeshauptstadt Dresden und die Dresdner Verkehrsbetriebe dann einen Planergänzungsbeschluss von der Landesdirektion Sachsen.


Die vorliegende Entscheidung des OVG bedeutet momentan einen Baustopp für die neue Stadtbahntrasse entlang der Tiergarten- und Oskarstraße. Seit 18. April wurden Tätigkeiten zum Bau der Stadtbahntrasse nicht mehr ausgeführt. Auch wurde mit der in diesem Zusammenhang geplanten Verlegung der DREWAG-Fernwärmeleitung nicht begonnen.



Vom Baustopp nicht umfasst sind laufende Arbeiten an Wasser-, Gas- und elektrischen Versorgungsleitungen. Diese werden wegen der Verpflichtung zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit bis in den August weiter ausgeführt. Dasselbe gilt für den Neubau der verschlissenen Hauptwasserleitung der DREWAG entlang der Tiergartenstraße. Bereits angefangene Anschlussbauwerke für die neue Fernwärmeversorgung werden gesichert, vorhandene Baugruben aufgrund der Unfallgefahr verfüllt. Parallel erfolgt die Wiederherstellung der Straßenentwässerung vor den Grundstücken sowie der öffentlichen Beleuchtung.


Nach Abschluss der sichernden Bauarbeiten ist nach heutigem Stand beabsichtigt, die Oskarstraße mit einer provisorischen Straßendecke zu versehen.


Fest steht damit auch, dass die ab 26. Juni dieses Jahres vorgesehene Umgestaltung des Wasaplatzes zunächst verschoben werden muss. Geplant sind für den Bereich die Errichtung barrierefreier Haltestellen, die Herstellung einer Grünanlage sowie die Erneuerung der Fahrbahnen.



Eine Fortsetzung des geplanten Stadtbahnbaus ist erst mit Ausreichung eines entsprechenden Beschlusses der Landesdirektion möglich. Erst dann kann konkret beantwortet werden, in welcher Abfolge und mit welcher Technologie die Bauarbeiten durchgeführt werden können. Abzusehen ist, dass die Verlegung der Fernwärmeleitung jahreszeitlich bedingt in diesem Jahr nicht mehr möglich sein wird. Diese Arbeiten sind zwingende Voraussetzung für den Bau der Straßenbahntrasse.


Welche Mehrkosten die städtischen Projektpartner wegen des beanstandeten Formfehlers der Landesdirektion erwartet, muss anhand des neuen Bauablaufes und der Verträge mit den Bauunternehmen sorgfältig geprüft werden. Dazu können sich die Bauherren zurzeit noch nicht äußern. Allein eine provisorische Fahrbahndecke auf der Oskarstraße wird mit rund 300.000 Euro zu Buche schlagen.


Nicht zum gerichtlich gestoppten Stadtbahnprojekt gehören der barrierefreie Haltestellenausbau an der Hugo-Bürkner-Straße, die Sanierung des Gleisdreiecks sowie der Neubau von Fahrleitungsanlagen für die Straßenbahn entlang der Reicker Straße. Die Arbeiten beginnen am 18. August 2017 und sollen Mitte Dezember fertig sein. Wegen der mit den Bauarbeiten verbundenen Gleissperrungen ist der Einsatz von Ersatzbussen für die Linien 9 und 13 geplant.


Informationsveranstaltung am 15. Mai 2017


Alle Anwohner sind am Montag, 15. Mai 2017 18:00 Uhr in den Saal des Gemeindehauses der Strehlener Christuskirche, Elsa-Brandström-Straße 1 eingeladen. Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain, der Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes Reinhard Koettnitz und DVB-Vorstand Andreas Hemmersbach werden bei dieser Veranstaltung über die Auswirkungen des Baustopps informieren und sich den Fragen der Anwohner stellen. Die entsprechende Einladung wird heute per Postwurfsendung in Strehlen verteilt.



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