Mund-Nasen-Bedeckung für ÖPNV-Fahrgäste notwendig
20.04.2020
In seiner Sitzung des Kabinetts am 17. April 2020 hat der Freistaat Sachsen eine Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens ab Montag, dem 20. April 2020 beschlossen. Damit verbunden ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im ÖPNV. Das betrifft auch die Fahrgäste der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB).
Eine passende Mund-Nasen-Bedeckung kann eine Maske aus Papier, Zellstoff oder Textilien sein. Nicht jeder hat so etwas schon zu Hause und die Verfügbarkeit im Handel hat aktuell ihre Grenzen. Deshalb können auch Schals oder Tücher, die Mund und Nase bedecken, vorübergehend als Schutz gegen eine Tröpfcheninfektion dienen. Auch selbst angefertigte textile Bedeckungen sind geeignet. Für die DVB ist es aufgrund der täglich benötigten Stückzahlen nicht möglich, jedem Fahrgast eine oder mehrere Mund-Nasen-Bedeckungen zu überlassen. Die Fahrscheinkontrolleure und DVB-Infoteams sind ab Montag stichprobenartig in den Fahrzeugen unterwegs und weisen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung freundlich auf ihr Versäumnis hin.
„Wir möchten unsere Kunden während der aktuellen Corona-Pandemie bestmöglich vor einer Infektion schützen. Deshalb reinigen und desinfizieren wir unsere Fahrzeuge schon seit einiger Zeit täglich“, sagt Technik- und Finanzvorstand Andreas Hemmersbach. Und er fügt hinzu: “Für die gebotene Rücksichtnahme untereinander bitten wir unsere Fahrgäste, der ab Montag geltenden Forderung des Freistaates nachzukommen und bei der Mitfahrt in unseren Fahrzeugen oder auf den Fähren eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“
Sein für Betrieb und Personal zuständiger Vorstandskollege Lars Seiffert lässt die Auslastung der Wagen regelmäßig prüfen. „Obwohl wir statt täglich über 600.000 Fahrgäste aktuell lediglich etwa 160.000 befördern, bieten wir rund 80 Prozent unserer üblichen Verkehrsleistung an. Damit steht mehr Platz als üblich für jeden Fahrgast zur Verfügung. Sollten sich Schwerpunkte mit zu vollen Wagen ergeben, werden wir kurzfristig reagieren und zusätzliche Fahrzeuge einfügen“, so Seiffert. „Natürlich lassen sich in Bussen oder Bahnen nicht immer 1,5 Meter Abstand realisieren. Gerade im Bereich der Türen. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist deshalb wichtig.“
Die Türen der Busse und Bahnen werden von den Fahrern weiterhin automatisch an jeder Station geöffnet. Die erste Tür sowie die Kassen der Busse bleiben zum Schutz der Fahrer außer Betrieb. Tickets gibt es an den Automaten an den Haltestellen sowie an den mobilen Automaten in den Bahnen. Berührungslos und damit sicher geht es auch mit dem HandyTicket.