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Abo-Monatskarte als Jobticket: Macht mobil. Spart Geld. Schont die Umwelt.

Viele Arbeitnehmer nutzen für ihren täglichen Weg zur Arbeit ganz selbstverständlich die öffentlichen Verkehrsmittel. Mit unseren Bahnen und Bussen kommen Vielfahrer entspannt und flexibel zur Arbeit und wieder nach Hause. Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei – mit einem Zuschuss für das Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr.

Wichtiger Hinweis

Auf dieser Seite können Sie sich über das „normale“ Jobticket (also die Abo-Monatskarte zu günstigeren Konditionen) informieren. Sind Sie Arbeitgeber und suchen Sie nach Details zum Deutschlandticket als Jobticket, dann klicken Sie bitte hier. Sind Sie Arbeitnehmer und nutzen das Deutschlandticket als Jobticket, gelten die Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket, die Sie hier finden.

Was ist das Jobticket?

Das Jobticket ist eine Abo-Monatskarte, allerdings zu deutlich günstigeren Konditionen: Ihre Mitarbeiter sparen mindestens 20 Prozent gegenüber einer herkömmlichen Abo-Monatskarte, können das Jobticket privat nutzen und profitieren von großzügigen Mitnahmeregelungen. 

Vorteile für Arbeitgeber

  • sinkender Bedarf von Pkw-Stellplätzen und damit Kosteneinsparung
  • in der Landeshauptstadt Dresden entfällt für Firmen mit einem Jobticket-Angebot sogar die amtlich bindende Nachweispflicht für Einzelstellplätze
  • zusätzliche Motivation und Mitarbeiterbindung
  • positive Imagewirkung in der betrieblichen Umweltbilanz
  • bequeme und stressfreie Anfahrt Ihrer Mitarbeiter
  • bequeme Verwaltung der Verträge über das Online-Portal Mein Jobticket
  • einfache Abrechnung per Lohn und Gehalt
  • Zuschüsse für Fahrkarten sind steuerfrei. Damit entfällt für Sie als Unternehmen die Prüfung der Steuerfreigrenze des Sachbezugs. Die Steuerbegünstigung gilt auch für die private Nutzung des Jobtickets.

Vorteile für Arbeitnehmer

Das Foto zeigt zwei Geschäftsfrauen, welche in einen Bus einsteigen.

Für Ihre Arbeitnehmer lohnt sich vor allem der unschlagbare Preis: Diese erhalten eine Abo-Monatskarte zu günstigeren Konditionen. Nach Erhalt der Zugangsdaten können Arbeitnehmer das Jobticket online unter Mein Jobticket bestellen. Auszubildende, die ein ermäßigtes Jobticket bestellen möchten, benötigen vorab eine Kundenkarte: www.vvo-online.de/kundenkarte

Das Jobticket berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der Partner im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO). Dies gilt für die gewählte Preisstufe gemäß den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVO.

Wo und wann gilt das Jobticket?

Bitte beachten Sie: Die folgenden Punkte beschreiben die Konditionen des „normalen“ Jobtickets (also die Abo-Monatskarte zu günstigeren Konditionen über den Arbeitgeber) und nicht das Deutschlandticket als Jobticket! Haben Sie das D-Ticket als Jobticket, gelten die Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket, die Sie hier finden.

  • Für den Inhaber rund um die Uhr gültig, jedoch an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr und 18 Uhr nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument.
  • In der übrigen Zeit kann das Jobticket an andere Personen weitergegeben werden (gilt nicht für ermäßigte Jobtickets).
  • Nutzung aller Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse, S-Bahnen, Nahverkehrszüge, Dresdner Bergbahnen und Elbfähren (entsprechend der gewählten Tarifzone).
  • Ein Fahrrad oder ein Hund kann im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes unentgeltlich mitgenommen werden.
  • Attraktiv für die ganze Familie: Das Jobticket zum Normalpreis1 berechtigt werktags von 18 Uhr bis 4 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen zur Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und bis zu vier Schüler bis zum 15. Geburtstag.2
1Gilt nicht für ermäßigte Jobtickets.
2Die kostenfreien Mitnahmeregelungen gelten nicht für die Bergbahnen. Auf einem Jobticket zum Normalpreis kann Montag bis Freitag ab 18 Uhr ein weiterer Erwachsener zum ermäßigten Bergbahntarif mitfahren. Am Wochenende und an Feiertagen gilt diese Regelung ganztags.

Zusätzlich profitieren Jobticket-Inhaber von der flexiblen MOBIwelt!

MOBIbike

Bikesharing mit MOBIbike zum DVB-Abo-Tarif

Mit einem Jobticket können unsere MOBIbikes zu besonders günstigen Konditionen geliehen werden: Die ersten 30 Minuten je Ausleihe sind kostenfrei und ab der 31. Minute werden im Vergleich zum Normaltarif satte 50 Prozent gespart! Bei einer Fahrtzeit von über 30 Minuten wird für alle weiteren 30 Minuten 1 € fällig und der 24-Stunden-Tarif beträgt 15 Euro.

Carsharing mit MOBIcar zum DVB-Abo-Tarif

Exklusive Ermäßigungen gibt es auch mit MOBIcar: Jobticket-Nutzer sparen bei unserem Partner teilAuto doppelt. Sie zahlen keine Kaution, keinen Startpreis und keine monatliche Grundgebühr.

Neben dem Jobticket haben wir auch einen besonderen MOBIbike-Tarif für Unternehmen. Mehr Informationen hier.

Vertragsbedingungen

Zum Erhalt des Jobtickets bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers, denn es kann ausschließlich über das Unternehmen bezogen werden. Der Abschluss eines Jobticket-Vertrages erfordert die Erfüllung folgender Voraussetzungen:

  • Ihr Unternehmen hat mindestens 30 abnehmende Mitarbeiter des Jobtickets.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr.
  • Ihr Unternehmen beteiligt sich mit einem Zuschuss von mindestens 10 Prozent auf den Preis der Abo-Monatskarte. Wir gewähren zudem einen Nachlass in Höhe von 10 Prozent.

Für die von uns erbrachten Service- und Logistikleistungen wird einmalig ein Serviceentgelt (pro Abrechnungsstelle) erhoben.

Sie interessieren sich für das Jobticket, bekommen aber keine 30 Nutzer zusammen?

Gern beraten wir Sie über die Alternative eines Gruppenvertrages. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

Was mache ich, wenn ich schon ein Abo besitze?

Ein bestehender VVO-Abonnementvertrag muss bis zum 10. des Vormonats formlos und schriftlich gegenüber dem Abo-führenden Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Kündigungsformulare sind bei allen Servicestellen der Partnerverkehrsunternehmen im VVO verfügbar. Der Neuantrag zum Jobticket muss über den Arbeitgeber erfolgen.

Ich wechsele meinen Arbeitgeber. Kann ich das Jobticket, welches ich bisher bezogen habe, einfach auf den neuen Arbeitgeber umschreiben lassen?

Nein, das geht nicht. Sie müssen das Jobticket über Ihren bisherigen Arbeitgeber kündigen. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sachbearbeiter. Anschließend können Sie das Jobticket über Ihren neuen Arbeitgeber beantragen. Alle wichtigen Informationen zum Neuantrag erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Kann ich das Jobticket während der Laufzeit unterbrechen?

Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen gibt es nur bei Kur- oder Krankenhausaufenthalt mit entsprechendem Nachweis. Es gibt auch keine Halbjahreskarten oder ähnliches, da diese im VVO-Tarif nicht vorgesehen sind und sich das Jobticket an diesem Tarif orientiert.

Was passiert mit meinem Jobticket, wenn ich aufgrund von Krankheit länger als 6 Wochen nicht arbeiten kann?

Je nachdem, welches Abrechnungsverfahren Ihr Arbeitgeber im Rahmenvertrag vereinbart hat, treffen unterschiedliche Regelungen zu:

Einzeleinzug

Die Abbuchung vom Konto des Mitarbeiters für das Jobticket läuft weiter wenn nicht gekündigt wird.

Abrechnung über Lohn und Gehalt

Da keine Lohnfortzahlung erfolgt, kann der Mitarbeiteranteil nicht mehr von Lohn/Gehalt einbehalten werden. Der Arbeitgeber sollte sich eine Einzugsermächtigung vom Mitarbeiter für den Einzug vom Privatkonto geben lassen, da die DVB AG weiterhin wie vertraglich vereinbart den Betrag vom Firmenkonto einzieht.

Alternativ kann das Jobticket für maximal zwei Monate stillgelegt werden. Dafür sind ein schriftlicher Nachweis und die Hinterlegung der Chipkarte notwendig. Diese Regelung gilt auch für Väter, welche sich für zwei Monate in Elternzeit befinden.

Was ist, wenn ich das Jobticket verliere oder es gestohlen wird?

Der Verlust des Jobtickets ist der DVB umgehend zu melden. Dies kann telefonisch unter der Servicerufnummer +49 351 857 1011 erfolgen. Für die Ausstellung von Ersatzkarten wird eine Gebühr gemäß den Tarifbestimmungen des VVO fällig, die vom Kunden zu tragen ist.

Ich möchte mein Jobticket über das Portal „Mein Jobticket“ neu beantragen. Wo finde ich den Anmeldenamen und das Passwort?

Um das Jobticket im Portal beantragen zu können, benötigen Sie den Anmeldenamen und ein Passwort. Da diese auf die einzelnen Firmen personalisiert sind, erhalten Sie die Zugangsdaten bei den zuständigen Sachbearbeitern Ihres Arbeitgebers. Viele stellen diese Informationen auch im Intranet für ihre Mitarbeiter zur Verfügung.

Warum muss ich bei der Beantragung eines Jobtickets meine Bankverbindung angeben, wenn doch die Kosten für das Ticket über die Lohn-/Gehaltsabrechnung durch meinen Arbeitgeber abgerechnet werden?

Die Bankverbindung des Jobticketantragstellers ist bei der Onlinebeantragung anzugeben, da es z. B. bei Änderungswünschen oder Kündigung zu Gebühren kommen kann, die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden müssen.

Wir bekommen als Firma keine 30 Nutzer zusammen. Gibt es Alternativen, um den Mitarbeitern das Jobticket trotzdem anbieten zu können?

Als Alternative zum Rahmenvertrag bietet sich ein Gruppenvertrag an. Bei diesem fungiert eine Firma als Vertragsnehmer. Weitere Firmen können diesem Vertrag beitreten, um gemeinsam die 30 Nutzer zu erreichen. Dabei gelten für alle im Gruppenvertrag vertretenen Firmen die gleichen Konditionen. Auch die separate Nutzung des Online-Portals ist gegeben.

Wie erfolgt die Abrechnung/Bezahlung?

Je nachdem, welches Abrechnungsverfahren Ihr Arbeitgeber im Rahmenvertrag vereinbart hat, treffen für Sie unterschiedliche Regelungen zu:

Einzeleinzug

Ihr Unternehmen zahlt einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss (Arbeitgeberzuschuss), dieser wird den Beschäftigten direkt über die Lohn-/ Gehaltszahlung ausgezahlt. Die Beschäftigten zahlen den noch verbleibenden Abgabepreis für das Jobticket per Lastschrifteinzug unmittelbar an die DVB AG.

Abrechnung über Lohn und Gehalt

Für Arbeitnehmer

  • Die Abrechnung erfolgt über Lohn/Gehalt, d. h. der entsprechende Betrag wird direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn/Gehalt des Mitarbeiters monatlich einbehalten.
  • Eventuelle Gebühren für Verlust oder Tausch der Chipkarte sind vom Arbeitnehmer selbst zu tragen.

Für Arbeitgeber

  • Einbehalt der Mitarbeiteranteile erfolgt über die Lohn-/Gehaltsabrechnung.
  • Die DVB AG stellt monatlich eine Gesamtrechnung über die bezogenen Jobtickets mit den jeweils gültigen Preisen lt. VVO-Tarif abzüglich der 10 % DVB-Rabatt.
  • Die DVB AG erhält vom Arbeitgeber eine Einzugsermächtigung und zieht jeweils zum 10. Werktag des Monats den Gesamtrechnungsbetrag vom Firmenkonto des Arbeitgebers ein.
  • Welcher Mitarbeiter welches Jobticket mit welcher Tarifzone bezieht, ist über das Monatsreporting im Onlineportal ersichtlich.

Bestehende Jobticket-Vereinbarungen

Eine ganze Reihe an Unternehmen bietet ihren Mitarbeitern bereits ein Jobticket an. Eine Auswahl unserer Partner finden Sie hier:

Logo Apogepha Logo AWO Soziale Dienste
Logo Communardo Software GmbH Logo Cultus
Logo Dental Kosmetik
Logo Diakonissen Anstalt Dresden
Logo DIS AG Logo DV-Com
Logo Herzzentrum Dresden Universitätsklinik Logo Hoga Schulen
 Logo InQu Solutios
Logo Landeshauptstadt Dresden
Logo Novaled Logo Orizon Logo Ostsächsische Sparkasse
Logo Unternehmen Otto Logo Präzisionsteile Dresden
Unternehmenslogo ROSEN Logo SachsenEnergie Logo Sachsenverlag
Logo Saxoprint Logo SBS Bühnentechnik
Logo Stadtreinigung Dresden Logo Steinmeyer Mechatronik

Logo Theegarten Pactec
Logo UKD Service
Logo Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Logo Vitanas
 Logo Volkssolidarität    

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