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Ihr Smartphone als Fahrkarte

Anschaubild HandyTicket

Kein Fahrscheinautomat in der Nähe? Kein passendes Kleingeld dabei? Kein Problem: Von nun an können Sie sich immer und überall einen Fahrschein auf Ihr Smartphone bestellen. Überzeugen Sie sich von Ihrem ganz privaten Ticketautomaten im Taschenformat!

Kontakt

Dresdner Verkehrsbetriebe AG

Kundenzentrum

Postplatz 1
01067 Dresden
+49 351 8571011

Das kann HandyTicket Deutschland

  • unabhängig von Öffnungszeiten und Fahrkartenautomaten
  • bargeldloser Fahrkartenkauf
  • Kostenkontrolle durch sichere und einfache Abrechnung

So kommen Sie zu Ihrem HandyTicket

  1. einmalig bei HandyTicket Deutschland registrieren (Daten eingeben, Bezahlart wählen, bestätigen)
  2. einmalig mit diesem Konto in der App DVB mobil einloggen
  3. komfortablen Ticketkauf in der App DVB mobil genießen

Zum Download der App DVB mobil

Laden im AppStoreJetzt bei Google PlayErhältlich bei AmazonJetzt als WebApp starten

So funktioniert's

Voraussetzungen zur Teilnahme

Voraussetzungen

Zum HandyTicket können sich alle Personen ab 18 Jahren registrieren, die im Besitz eines Smartphones mit iOS- oder Android-Betriebssystem mit Internetzugang sind. Personen unter 18 Jahren können mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten für das PrePaid-Verfahren zugelassen werden, sofern sie im Besitz eines amtlichen Lichtbildausweises sind.

Registrierung

Zur Registrierung benötigen Sie Ihr Smartphone und Ihre persönlichen Daten. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Anrede
  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Mobilfunknummer
  • Geburtsdatum 
  • Kontrollfrage und Sicherheitsantwort

Achten Sie dabei unbedingt auf die korrekte Schreibweise Ihrer Angaben, denn Dokumente und Rechnungen werden Ihnen an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Eine nachträgliche Änderung kann nur per Mail beim Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH beantragt werden.

Amtlicher Lichtbildausweis

Damit Ihr HandyTicket zur Fahrt gilt, ist stets ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweis aktuell ist. Folgende Dokumente werden als Lichtbildausweis anerkannt:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • Kinderpass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA)
  • europäischer Personalausweis
  • internationaler Reisepass

Verkehrsunternehmen

Wählen Sie das für Sie passende Verkehrsunternehmen aus. Bei einer Registrierung über unser Portal werden Sie HandyTicket-Kunde der DVB. Wir verwalten den Großteil Ihrer Kundendaten und stehen Ihnen für Rückfragen und Anmerkungen gern zur Verfügung.

Bezahlverfahren

Zum Kauf eines HandyTickets ist die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungsweise erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlungsweise sind weitere Angaben erforderlich.

HandyTicket-PIN

Mit Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie per SMS Ihre HandyTicket-PIN. Diese benötigen Sie für den Login ins HandyTicket-Kundenportal sowie beim Ticketkauf über die verschiedenen Bestellwege.

Ticketangebot

Partner im VVO

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG ist im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) als Kundenvertragspartner tätig, bei dem HandyTickets erworben werden können. Sollten Sie im Bestellprozess nach Ihrer gewünschten Region gefragt werden, wählen Sie bitte „Dresden/Oberelbe (DVB)“.

Im VVO wird das Sortiment aus nachfolgender Tabelle als HandyTicket angeboten. Die Preise der HandyTickets im Verkehrsverbund Oberelbe entsprechen den Fahrpreisen gemäß dem VVO-Tarif in der jeweils gültigen Fassung. Bei einer Tarifänderung werden automatisch durch das HandyTicket-System die aktuell gültigen Fahrpreise berechnet.

Ticket Preisstufe/Tarifzone(n)
Einzelfahrt Dresden, 1, 2, 3, 4 1
Tageskarte für Einzelpersonen Dresden, 1, 2, Verbundraum 2
Nachtticket Verbundraum
4er-Karte 1 – 4 1
Familientageskarte 1, 2, Verbundraum
Kleingruppenkarte 1, 2, Verbundraum
Fahrradtageskarte 1, Verbundraum
Deutschlandticket deutschlandweit gültig

Hinweise zur 4er-Karte

Bei der Bestellung einer 4er-Karte wird der komplette Betrag zunächst in Rechnung gestellt. Der erste Abschnitt wird beim Kauf sofort für eine Fahrt gültig. Die nächsten drei Abschnitte sind bereits bezahlt und können zu einem beliebigen Zeitpunkt durch den erneuten Kauf eines 4er-Tickets abgerufen werden (Preis: 0 €). Jeder Abschnitt ist dann wiederum sofort gültig. Der Preis einer neuen 4er-Karte wird erst nach dem Abruf aller Fahrtabschnitte erneut berechnet.

Wenn Sie eine 4er-Karte erwerben, gilt bei 4 Einzelfahrten der Preisstufe 1 (Tarifstand 1. April 2024):

1. Kauf 4er-Karte (1. Fahrt/Abschnitt) 11,40 Euro
2. Kauf 4er-Karte (2. Fahrt/Abschnitt) 0,00 Euro
3. Kauf 4er-Karte (3. Fahrt/Abschnitt) 0,00 Euro
4. Kauf 4er-Karte (4. Fahrt/Abschnitt) 0,00 Euro
5. Kauf 4er-Karte (5. Fahrt/Abschnitt) 10,60 Euro

Je nach gewünschter Preisstufe sind entsprechend viele Abschnitte zu wählen. Wird eine Preisstufe gewählt, ohne dass verfügbare Abschnitte einer bereits gekauften 4er-Karte zur Verfügung stehen, wird eine neue 4er-Karte berechnet. Wird beim Kauf der 4er-Karte der Verbundraum gewählt, ist das Ticket sofort für maximal 4 Stunden gültig.

Gültigkeit des HandyTickets

Die HandyTickets werden verbundweit gemäß ihrer räumlichen und zeitlichen Gültigkeit anerkannt. In Zügen der DB AG gelten HandyTickets gemäß den Tarifbestimmungen nicht zu verbundüberschreitenden Fahrten zwischen benachbarten Verbünden.

Erwerben Sie Ihr HandyTicket rechtzeitig vor Fahrtantritt und achten Sie darauf, dass Ihr Smartphone während der Fahrt betriebsbereit ist. Alle Fahrscheine sind sofort nach dem Kauf gültig. Einzige Ausnahme ist das Nachtticket, welches laut Tarif erst ab 18 Uhr gültig ist.

HandyTickets für Begleitpersonen

Sie können Fahrscheine auch für mehrere Personen als HandyTicket erwerben. Dafür kauft der registrierte HandyTicket-Nutzer die gewünschten Tickets und zeigt sie bei einer Kontrolle mit seinem amtlichen Lichtbildausweis nacheinander vor.

Möglichkeiten zum Ticketkauf

Ganz mobil – Ganz smart

Ein HandyTicket kann ganz einfach unterwegs mit der App DVB mobil, der mobilen Website der DVB oder der App HandyTicket Deutschland gekauft werden. Klicken Sie unten auf die jeweilige Schaltfläche, um direkt weitergeleitet zu werden. Die Apps stehen für Smartphones mit iOS- oder Android-Betriebssystem zur Verfügung.

App DVB mobil

Jetzt bei Google PlayLaden im AppStore

App HandyTicket Deutschland

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mobile Website DVB mobil

Jetzt als WebApp starten

Kosten beim Bestellvorgang

Die Übertragungskosten (Datenübertragung per Internet, mittels App oder mobiler Website) tragen Sie selbst. Wie hoch diese Kosten sind, hängt vom Mobilfunkvertrag und dem gewählten Verfahren ab. Sowohl beim Kauf eines HandyTickets als auch beim Herunterladen der App auf das Smartphone wird ein begrenztes Datenvolumen übertragen. Eine Datenübertragung zwischen App beziehungsweise mobiler Website und HandyTicket-System findet auch bei weiteren Programmfunktionen statt: Zum Beispiel Preisabfragen von Tickets, Laden eines neuen Ticketsortiments, Abfrage einer Fahrplanauskunft, Abfrage des Kontostands oder Ändern der HandyTicket-PIN.

Bezahlverfahren

Sie können mehrere Bezahlverfahren für sich einrichten und bei jedem Kauf Ihre favorisierte Methode auswählen. Folgende Bezahlverfahren stehen zur Verfügung:

  • SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
  • Kreditkarten-Verfahren
  • PrePaid-Verfahren per eigenständiger Überweisung oder Giropay

Der Zahlungseinzug erfolgt durch den Dienstleister LogPay Financial Services GmbH im Auftrag des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Quittungen Ihrer gekauften Tickets werden nach jeder Ticketbestellung per E-Mail bereitgestellt. Achten Sie daher auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.

SEPA-Lastschriftverfahren

Beim SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt der Nutzer die gekauften HandyTickets erst im Nachhinein durch automatische Abbuchung von seinem Bankkonto. Die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto des Nutzers erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Wenn Sie an einem Tag oder über das Wochenende mehrere Tickets bestellt haben, wird der Gesamtbetrag abgebucht. Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahl des Bezahlverfahren Lastschriftverfahren eine Prüfung Ihrer Identität bei der SCHUFA Holding GmbH erfolgt.

Detaillierte Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie in den AGB.

Kreditkarten-Verfahren

Beim Kreditkarten-Verfahren bezahlt der Nutzer die gekauften HandyTickets erst im Nachhinein mit seiner Kreditkarte. Die Abbuchung der fälligen Beträge vom angegebenen Konto erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets.

Das Kreditkarten-Verfahren ist nur mit Visa, MasterCard oder American Express möglich. Andere Kreditkarten werden derzeit nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahl des Bezahlverfahren Kreditkarte eine Prüfung Ihrer Identität bei der SCHUFA Holding GmbH erfolgt.

PrePaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung

Das PrePaid-Verfahren ist keine Abrechnung über den Mobilfunkvertrag. Es ist ein Bezahlverfahren, bei welchem der Nutzer einen Geldbetrag im Voraus auf ein Bankkonto des Finanzunternehmens LogPay einzahlt (Vorauszahlung). Der überwiesene Betrag kann nach Zahlungseingang vom Nutzer durch Ticketkäufe via Handy aufgebraucht werden.

Bei der Auswahl des PrePaid-Bezahlverfahrens wird Ihnen nach der Erstregistrierung eine E-Mail an Ihre hinterlegte Adresse gesendet, die einen Code, z. B. LYP0000-xxx, enthält. Dieser Code muss bei jeder Überweisung angeben werden:

IBAN: DE54 5004 0000 0586 7676 00
BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: Commerzbank AG
Verwendungszweck: Code (z. B. LYP0000-xxx)

Es können beliebige Beträge auf das Konto überwiesen werden. Ist kein Guthaben vorhanden, kann der Nutzer keine Ticketkäufe tätigen. Im Internetportal kann sich der Kunde jederzeit über den aktuellen Guthabenstand informieren. Kündigt ein Nutzer und es liegt noch ein Restguthaben vor, so gelten die AGB für die Rücküberweisung.

PrePaid-Verfahren durch Überweisung über Giropay

Das PrePaid-Verfahren ist keine Abrechnung über den Mobilfunkvertrag, sondern ein Bezahlverfahren, bei welchem der Nutzer einen Geldbetrag im Voraus auf ein eigenes Bankkonto einzahlt (Vorauszahlung). Der überwiesene Betrag kann nach Zahlungseingang vom Nutzer durch Ticketkäufe via Handy aufgebraucht werden.

Haben Sie dieses Verfahren gewählt, können Sie mittels Giropay einen gewünschten Betrag über das Online-Banking-Verfahren von Ihrem Konto überweisen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dieses Online-Banking-Verfahren über Ihr eigenes Kundenportal durchzuführen, wodurch eine Sofortüberweisung erfolgt.

Voraussetzung für dieses Bezahlverfahren ist die Teilnahme Ihrer Bank am Giropay-Verfahren. Durch die Eingabe der BIC Ihrer Bank im Rahmen des Überweisungsprozesses wird Ihnen angezeigt, ob Ihre Bank am Giropay-Verfahren teilnimmt. Des Weiteren sollten Sie für das Online-Banking-Verfahren bei Ihrer Bank zugelassen sein und über eine entsprechende TAN zur Freigabe der Transaktion verfügen.

Der Zahlungsdienstleister

LogPay Financial Services GmbH übernimmt den kompletten Abrechnungsservice der Tickets und die Abwicklung. Diese Bank ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem HandyTicket.

Kann LogPay Financial Services GmbH einen Rechnungsbetrag nicht fristgemäß von Ihrem Konto einziehen, so wird Ihr HandyTicket-Account durch den Finanzdienstleister für weitere Ticketkäufe gesperrt. Zudem kommt es neben dem ausstehenden Betrag der gekauften Fahrscheine zu einer Berechnung der Rücklastschriftgebühr sowie der anfallenden Fremdgebühren Ihrer Hausbank.

Sie haben Fragen? Sie erreichen den Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH unter:

LogPay Financial Services GmbH
Schwalbacher Straße 72
65760 Eschborn

  • E-Mail: mobility@logpay.de
  • Telefon: +49 6196 8012 702
  • Telefax: +49 6196 8012 9701
  • www.logpay.de

Alternativ können Sie sich auch über das Kontaktformular mit LogPay Financial Services GmbH in Verbindung setzen oder Sie finden Antworten auf Ihre Fragen in den FAQs.

Wechsel des Bezahlverfahrens

Die Verwaltung des Bezahlverfahrens kann von Ihnen selbst durchgeführt werden. Sie können mehrere Bezahlverfahren für sich einrichten und bei jedem Kauf die favorisierte Methode auswählen.

Beim Wechsel von PrePaid zum SEPA-Lastschrift-/Kreditkartenverfahren bleibt ein eventuelles Guthaben selbstverständlich erhalten und kann weiterhin aufgebraucht werden.

Bei einem Wechsel vom SEPA-Lastschrift-/Kreditkartenverfahren zum PrePaid-Verfahren kommt es zu einer vorzeitigen Abrechnung der offenen Beträge vom Konto oder der Kreditkarte des Nutzers und gegebenenfalls zu einer zwischenzeitlichen Sperre des Nutzers bis zum Zahlungseingang des eingezahlten Guthabens.

Fahrausweiskontrolle

Die Kontrolle Ihres Fahrausweises erfolgt durch das Scannen des Barcodes beziehungsweise Sichtprüfung des HandyTickets. Zeigen Sie darüber hinaus Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.

Sie können HandyTickets auch für Begleitpersonen erwerben. Zeigen Sie dann bei der Kontrolle die HandyTickets für alle Personen nacheinander vor.

So fahren Sie ganz entspannt

  • Erwerben Sie Ihr HandyTicket rechtzeitig vor Fahrtantritt. 
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Smartphone während der Fahrt betriebsbereit ist.
  • HandyTickets gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  • Sorgen Sie für die Aktualität Ihres amtlichen Lichtbildausweises.
  • Zeigen Sie im Falle einer Fahrausweiskontrolle Ihr HandyTicket auf Ihrem Smartphone und Ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.

Amtlicher Lichtbildausweis

Um das HandyTicket nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Handy einen amtlichen Lichtbildausweis. Nur in Verbindung mit diesem persönlichen und vervielfältigungsgeschützten Dokument ist das HandyTicket gültig. Damit wird das Verwenden von kopierten oder weitergesendeten HandyTickets verhindert.

Als amtlicher Lichtbildausweis gelten:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • Kinderpass
  • elektronischer Aufenthaltstitel
  • Bescheinigung über die Meldung Asylsuchender (BüMA)
  • europäischer Personalausweis
  • internationaler Reisepass

Über HandyTicket Deutschland

Das HandyTicket für Dresden und weitere Regionen

Mit dem HandyTicket ist es möglich, nach einer einmaligen Registrierung HandyTickets bei allen beteiligten Verkehrsunternehmen zu kaufen. Die gemeinsame Abrechnung aller in den verschiedenen Nahverkehrsregionen gekauften HandyTickets erfolgt über das gewählte Bezahlverfahren.

Allgemeine Informationen zum HandyTicket in Deutschland und die Liste aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen finden Sie unter: www.handyticket.de

Weitere Partner

Die HanseCom Public Transport Ticketing Solutions GmbH, eine Tochter der init innovation in traffic systems AG, verantwortet Entwicklung der technischen Lösung und Realisierung des Betriebs.

Die LogPay Financial Services GmbH übernimmt die Abrechnung aller erworbenen HandyTickets.

Das Fraunhofer-Institut IVI Dresden ist mit der Entwicklung einer speziellen Software für die Integration der unterschiedlichen Tarife und Auskunftssysteme betraut.

Kündigung

Sie möchten kündigen?

Eine Kündigung kann im Kundenportal unter dem Menüpunkt Persönliche Daten am Ende der Seite erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach einer Kündigung keinerlei Zugriff mehr auf Ihre Daten haben und somit auch keine Quittungen erstellen können.

Sie haben noch PrePaid Guthaben?

Wenn Sie noch über Guthaben per PrePaid verfügen, aber dem Finanzdienstleister LogPay Financial Services kein Bankkonto vorliegt, kann keine automatische Rücküberweisung stattfinden. Übermitteln Sie LogPay Financial Services daher bitte Ihre Bankdaten und Sie bekommen Ihr Guthaben innerhalb von drei Monaten unter Abzug einer Überweisungsgebühr auf Ihr Konto überwiesen.

Sie möchten sich nach Ihrer Kündigung sofort wieder anmelden?

Das ist selbstverständlich möglich, sofern alle zuvor gekauften Tickets bereits abgebucht wurden und keine offenen Forderungen mehr existieren.

Datenschutz

Wir garantieren Ihnen einen sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die von uns selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben werden und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nähere Informationen finden Sie unter Datenschutz.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ich habe mich vor dem 12. September 2019 registriert und bekomme Fehlermeldungen. Was muss ich tun?

Wir helfen Ihnen gern. Wenden Sie sich bei Fehlermeldungen an uns. Teilen Sie uns bitte Ihre Handynummer mit und schildern Sie Ihre Fehlermeldung am besten mit einem Screenshot per E-Mail an: handyticket@dvbag.de

2. Wieso erhalte ich bei der Registrierung einen Fehlercode (z. B. 1.000, 1.100, 1.200 oder 2.000) und wie verhalte ich mich in diesem Fall?

Der Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH führt im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket eine Prüfung der persönlichen Daten des Nutzers durch (ausgenommen ist das Prepaid-Verfahren). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG. Kommt es dabei zu Abweichungen, schlägt die Registrierung fehl und Sie erhalten eine Fehlermeldung. Da wir als Dresdner Verkehrsbetriebe AG auf diesen Vorgang bei der Anmeldung keinen Einfluss haben, bitten wir Sie, sich schriftlich mit der SCHUFA Holding AG in Verbindung zu setzen:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Telefon: 0611 92780
Homepage: www.schufa.de

Für grundsätzliche Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen auch der Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH weiter.

3. Welche Daten kann ich nach der Registrierung verändern und wo ist dies möglich?

Sie können Ihre persönlichen Daten, z. B. Adresse, Bezahlverfahren, E-Mail-Adresse oder Handynummer im Kundenportal, in der App HandyTicket Deutschland sowie in der App DVB mobil ändern.

4. Wie finde ich heraus, bei welchem Verkehrsunternehmen ich mich registriert habe?

Wenn Sie sich über die allgemeine Internetseite von HandyTicket Deutschland anmelden, werden Sie automatisch zu dem Kundenportal Ihres Verkehrsunternehmens weitergeleitet. Anhand des Logos auf dieser Seite und unter der Rubrik Auskunft können Sie erkennen, um welches es sich handelt. Des Weiteren erkennen Sie Ihr Verkehrsunternehmen in der HandyTicket Deutschland App bei den Einstellungen im unteren Bereich (zum Beispiel „KVP: Dresden/Oberelbe (DVB)“).

5. Kann ich auch in Dresden HandyTickets kaufen, obwohl ich mich in einer anderen Stadt für das HandyTicket registriert habe?

Ja, nach der erfolgreichen Registrierung und bei Nutzung der App HandyTicket Deutschland können Sie in allen teilnehmenden Regionen Fahrscheine als HandyTicket bestellen. Wechseln Sie dafür im Menü der App die Region oder ändern Sie Ihre gewünschte Region im Kundenportal.

Ihre Datenverwaltung erfolgt weiterhin im Kundenportal des Verkehrsunternehmens, bei dem Sie sich ursprünglich registriert haben.

6. Ich habe meine Zugangs-PIN zum HandyTicket falsch eingegeben und wurde gesperrt. Wie verhalte ich mich in diesem Fall?

Der Zugang zum HandyTicket wird nach fünf fehlerhaften Eingabeversuchen gesperrt. Nach der Sperrung können Sie uns Ihre registrierte Handynummer und Ihrem amtlichen Lichtbildausweis per E-Mail an handyticket@dvbag.de senden. Der Nachweis wird nach der Bearbeitung laut DSGVO gelöscht. Zudem besteht die Möglichkeit, persönlich in einem Servicepunkt der Dresdner Verkehrsbetriebe AG mit Ihrem amtlichen Lichtbildausweis vorzusprechen. Die Kollegen helfen Ihnen gern.

7. Kann ich mir eine neue PIN zusenden lassen, wenn ich noch nicht gesperrt bin?

Ja. Sie können im Kundenportal, in der App HandyTicket Deutschland sowie der App DVB mobil auf PIN/Passwort vergessen klicken. Im Anschluss werden Sie nach Ihrer Handynummer und der eingerichteten Kontrollfrage und Antwort gefragt, die Sie bei der Registrierung ausgewählt haben. Anschließend bekommen Sie eine neue PIN per SMS auf Ihr Handy geschickt.

8. Wie kann ich eine Quittung für meine bestellten HandyTickets erhalten?

Eine Quittung wird nach jeder Ticketbestellung per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Beachten Sie, dass der Versand der Quittung nur mit der entsprechenden Zustimmung in Ihrem Kundenportal, unter dem Menüpunkt Einstellungen, möglich ist. Zusätzlich können registrierte Nutzer die getätigten Ticketkäufe elektronisch über das Kundenportal unter „Meine Tickets“ einsehen.

9. Erfolgt die Abrechnung über meinen Handyvertrag?
 
Nein, alle Abrechnungen zum HandyTicket Deutschland erfolgen über Ihre für den Ticketkauf ausgewählten Zahlungsarten und werden durch den Finanzdienstleister LogPay Financial Services GmbH vorgenommen. Weitere Informationen unter: www.logpay.de

10. Kann ich HandyTicket Deutschland auch mit einem Smartphone ohne Internetzugang nutzen?

Nein, ein Internetzugang ist notwendig, um HandyTickets kaufen zu können. Zudem muss der Internetzugang auch bei der Ticketkontrolle gewährleistet sein.

11. Ist das HandyTicket übertragbar?

Nein, das HandyTicket muss bei einer Kontrolle immer mit dem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Sie können für Ihre Begleitperson jedoch ein Ticket lösen.

12. Warum gibt es keine 4er-Karte für Kurzfahrten beim HandyTicket zu kaufen?

Die Gültigkeit einer Kurzstrecke ist an Haltestellen und nicht an eine Zeitvorgabe (z. B. eine Stunde ab Entwertung) gebunden. Es kann somit technisch nicht festgestellt werden, ohne dabei die Privatsphäre zu verletzen, ob das erworbene Ticket zur Fahrt berechtigt.

13. Wie erhalte ich die weiteren Abschnitte der 4er-Karte?

Bei der ersten Bestellung einer 4er-Karte wird der komplette Betrag von 11,40 Euro in Rechnung gestellt und der erste Abschnitt ist sofort gültig. Die nächsten drei Abschnitte sind dann kostenfrei und werden jeweils nach der erneuten Auswahl einer 4er-Karte zugestellt. Erst beim Kauf eines „fünften Abschnittes“ werden Ihnen erneut die 11,40 Euro berechnet.

Beispiel: 4er-Karte* Preisstufe 1:

  1. Kauf 4er-Karte (1. Fahrt/Abschnitt) => 11,40 EUR
  2. Kauf 4er-Karte (2. Fahrt/Abschnitt) => 0,00 EUR
  3. Kauf 4er-Karte (3. Fahrt/Abschnitt) => 0,00 EUR
  4. Kauf 4er-Karte (4. Fahrt/Abschnitt) => 0,00 EUR
  5. Kauf 4er-Karte (1. Fahrt/Abschnitt) => 11,40 EUR

* 4er-Karte: Jeder Abschnitt/Fahrt ist immer sofort gültig, der Geltungszeitraum richtet sich nach der Preisstufe. Wird eine Preisstufe gewählt, ohne dass verfügbare Abschnitte einer bereits gekauften 4er-Karte zur Verfügung stehen, wird eine neue 4er-Karte berechnet. Tarifstand 1. April 2024.

14. Warum gibt es keine Zeitkarten über das HandyTicket zu bestellen?

Zeitkarten werden im VVO beim HandyTicket derzeit nicht angeboten. Das HandyTicket Angebot richtet sich vorrangig an Gelegenheitsfahrer, welche gern flexibel, zeit- und ortsunabhängig Tickets erwerben möchten. Für Kunden, die an Monatskarten interessiert sind, stehen Abo-Karten zur Verfügung.

15. Kann ich bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG HandyTickets im Vorverkauf erwerben?

Nein, alle Fahrscheine aus dem Ticketsortiment des Verkehrsverbundes Oberelbe sind sofort nach Kauf gültig. Ausnahmen ist das Nachtticket, welches laut Tarif erst ab 18 Uhr gültig ist, sowie die 4er-Karte, deren erster Abschnitt sofort, alle weiteren (je nach Preisstufe) erst nach erneuter Auswahl gültig sind.

16. Kann ich bei einem Fehlkauf mein bestelltes Ticket erstattet bekommen?

Grundsätzlich gilt beim HandyTicket folgende Regel, die sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederfinden lässt: „Eine Stornierung und Erstattung ist ausgeschlossen.“

1ermäßigt: Schüler bis zum 15. Geburtstag
2ermäßigt: Schüler bis zum 15. Geburtstag sowie Senioren ab dem 60. Geburtstag

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