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Ermäßigte Tickets im Abo – unser Angebot für Schüler und Azubis

Jugendliche an der Haltestelle

Ihr seid jung und habt viele Wege zurückzulegen – egal ob zur Schule, zum Ausbildungsbetrieb oder ins Kino. Damit ihr schnell, bequem und kostengünstig von A nach B kommt, empfehlen wir euch unsere ermäßigten Tickets im Abo.

Viele Angebote und ein Ziel

Grenzenlose Mobilität zum kleinen Preis bekommt ihr mit

  • der ermäßigten Abo-Monatskarte, 
  • dem BildungsTicket und
  • dem AzubiTicket.

Welches davon das richtige Abo für euch ist, erfahrt ihr hier.

ermäßigte Abo-Monatskarte

Mit eurer ermäßigten Abo-Monatskarte könnt ihr, gemäß eurer gewählten Tarifzone, alle Straßenbahnen, Busse, S-Bahnen, Regionalzüge des Nahverkehrs sowie fast alle Fähren und Sonderverkehrsmittel3 im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) nutzen. Ihr könnt auch um jede Uhrzeit fahren – und das so oft ihr wollt. Es berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes.

Das ermäßigte Abo wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 zusammenhängenden Monaten unbefristet abgeschlossen. Die ermäßigte Abo-Monatskarte ist nicht übertragbar und nur mit einem Berechtigungsnachweis, eurer Kundenkarte, gültig.

Einfach unschlagbar günstig

Mit einer Monatskarte im Abo, die ihr bequem per Bankeinzug bezahlt, spart ihr im Vergleich zu einer Monatskarte vom Automaten bares Geld.

Preisvorteil im Vergleich zum Einzelkauf von Monatskarten (Preise gültig ab 1. April 2024):

Tarifzonen Ermäßigte Abo-Monatskarte 2 Ermäßigte Monatskarte 2 Ersparnis im Jahr
Tarifzone Dresden 50,30 € 60,90 € 127,20 €
Eine Tarifzone 1 41,20 € 48,80 € 91,20 €
2 benachbarte Tarifzonen 74,00 € 88,80 € 177,60 €
1 Tarifzone & angrenzende 110,90 € 133,00 € 265,20 €
Verbundraum 146,50 € 175,80 € 351,60 €
1außer Zone Dresden
2Gilt nur in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte
3Gilt eure Zeitkarte in der Tarifzone, in der die Bergbahnen in Dresden (Standseilbahn, Schwebebahn), die Schmalspurbahnen (Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn), die Stadtrundfahrt in Meißen, die Kirnitzschtalbahn sowie der Personenaufzug in Bad Schandau verkehren, so könnt ihr diese Sonderverkehrsmittel ebenfalls nutzen.

BildungsTicket VVO

Seit dem 1. August 2021 gibt es im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) das BildungsTicket für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender sowie berufsbildender Schulen ohne dualer Ausbildung. Ab dem 1. Januar 2023 können Freiwilligendienstleistende (FSJ-ler, FÖJ-ler, FdaG-ler und Bufdis) mit Einsatzort im VVO auch das BildungsTicket nutzen. Das BildungsTicket gilt ohne zeitliche Einschränkung in Bahn, Bus, Fähre, S-Bahn und Regionalzügen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (inklusive Standseilbahn, Schwebebahn, Lößnitzgrund-, Weißeritztal- und Kirnitzschtalbahn, Stadtrundfahrt Meißen, Aufzug Bad Schandau) und berechtigt zur Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes.

Das BildungsTicket ist personengebunden und nur in Verbindung mit der von uns zur Verfügung gestellten Kundenkarte gültig. Ab dem 15. Geburtstag ist die Bescheinigung der Ermäßigungsberechtigung von der Schule, Bildungseinrichtung bzw. Einsatzstelle abgestempelt einzureichen. Es kostet im Abo nur 15 Euro pro Monat.

Weitere Informationen findet ihr hier: www.dvb.de/bildungsticket

AzubiTicket Sachsen VVO

Das AzubiTicket Sachsen könnt ihr so zusammenstellen, wie ihr es benötigt: Für einen Verkehrsverbund, wie zum Beispiel den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), kostet das Ticket 48 Euro pro Monat und es können nahezu alle Verkehrsmittel im gesamten VVO genutzt werden. Ob Straßenbahnen, Busse, Fähren, S-Bahnen oder Regionalzüge des Nahverkehrs – das AzubiTicket gilt ohne Zeitbeschränkung im gesamten VVO. Außerdem sind viele Sonderverkehrsmittel, wie die Dresdner Bergbahnen, die Lößnitzgrundbahn, Weißeritztalbahn, Kirnitzschtalbahn und Stadtrundfahrt Meißen, inklusive.

Das AzubiTicket Sachsen für den VVO bekommt ihr, wenn ihr

Das AzubiTicket ist nur als Abo für mindestens 12 Monate erhältlich, personengebunden und in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte gültig. Es berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades.

AzubiTicket bestellen 

Ein neues Abo für das AzubiTicket abschließen, geht in unserem Abo-Portal mit dem Nachweis der Ermäßigungsberechtigung (findet ihr oben in der Info-Box). 

Hinweis: Das AzubiTicket ist in dem Verkehrsverbund abzuschließen, in dem sich die Berufsschule bzw. die Einsatzstelle des Freiwilligendiensts befindet. Wenn ihr bei einem sächsischen Betrieb lernt, aber in ein anderes Bundesland zur Berufsschule müsst, ist der Ausbildungsberuf entscheidend.

Ihr habt Fragen?

Schreibt uns: service@dvbag.de

Wichtig zu wissen

Die ermäßigte Abo-Monatskarte, das BildungsTicket und das AzubiTicket ist nicht übertragbar und nur mit Berechtigungsnachweis, eurer Kundenkarte, gültig. Diese Kundenkarte weist euch als Schüler oder Azubi aus. Eure Kundenkarte erhaltet ihr im Kundenzentrum am Postplatz oder in einem unserer Servicepunkte. Einfach ausfüllen, Passbild einkleben und falls ihr bereits 15 Jahre oder älter seid, noch von der (Berufs-)Schule abstempeln lassen.

Übrigens, bei einer Gültigkeit innerhalb des VVO erhaltet ihr eine elektronische Chipkarte (FAHRKARTE). So entfällt das lästige Umstecken der Fahrscheine jeden Monat. Mehr Informationen zur Kundenkarte findet ihr hier.

Hinweis: Beim Abschluss des BildungsTickets wird von uns eine gültige, bereits abgestempelte Kundenkarte zusammen mit der neue FAHRKARTE und der Vertragsbestätigung zugesandt.

Weitere Informationen

Wie erhaltet ihr eure ermäßigte Abo-Monatskarte, das AzubiTicket oder BildungsTicket?

Ganz bequem und schnell kommt ihr zu eurem Abo, wenn ihr den Antrag gleich online beantragt. Dies kann maximal drei Monate im Voraus erfolgen. Der früheste Gültigkeitsbeginn ist jeweils der 1. Kalendertag des Folgemonats. Die Bestellung muss online spätestens am 20. Kalendertag des aktuellen Monats erfolgen. Bitte beachtet zudem, dass das ermäßigte Abo, das BildungsTicket und AzubiTicket für mindestens 12 Monate abgeschlossen wird und nur mit einer gültigen Kundenkarte genutzt werden kann.

Wichtig

Ein neues Abo für das BildungsTicket und AzubiTicket abzuschließen, geht nur mit dem Nachweis der Ermäßigungsberechtigung (findet ihr oben in der Info-Box). Dieser Nachweis muss von allen Schülern ausgefüllt werden, die einen Neuabschluss vornehmen. Ab dem 15. Lebensjahr ist zusätzlich eine Bestätigung der Schule bzw. des Einsatzstelle des Freiwilligendienstes notwendig. Weiterhin ist ein gültiges Personaldokument und ein aktueller Bankverbindungsnachweis (z. B. Kopie EC-Karte oder Kontoauszug) vorzulegen.

Mobilitätsberatung für Schüler und Auszubildende

junge Menschen auf der Fähre

Ihr habt noch Fragen? Zu Beginn jedes neuen Ausbildungsjahres kommen wir bei vielen Schulen direkt vorbei und stellen unsere Mobilitätsangebote vor und beantworten eure Fragen. Sollte eure Schule nicht dabei sein, kommt einfach im Kundenzentrum am Postplatz oder einen unserer Servicepunkte vorbei. Unsere Service-Mitarbeiter geben gern Auskunft.


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