Das Semesterticket – Studienzeit, schöne Zeit.

Weitere Informationen
Alle Studierenden der Dresdner Hochschulen kennen es, schätzen es und nutzen es – das Semesterticket. Das Semesterticket, das zwischen den Unternehmen, den Studentenräten der teilnehmenden Hochschulen und dem VVO vereinbart wird, gilt als Fahrausweis für Zug, Bus, Straßenbahn und auf allen Fähren (außer Kurort Rathen).
+++ Neu: Upgrade zum Deutschlandticket +++
Studierende mit Interesse am Deutschlandticket aufgepasst: Wenn ihr innerhalb des VVO bereits ein Semesterticket nutzt, könnt ihr ein Upgrade erwerben und euch so das attraktive Deutschlandticket sichern!
So geht's: Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite eurer Hochschule. Nach Angabe einer Kontoverbindung und eurer Einverständniserklärung in die Zahlung des jeweils monatlichen Differenzbetrages wird euch das Deutschlandticket anschließend als HandyTicket ausgegeben und ist dann im entsprechenden Kalendermonat gültig.
Hinweis: Mit oder ohne Kauf des Upgrades behalten die Semestertickets innerhalb des VVO-Verbundraumes bzw. bei denen mit Nutzungsmöglichkeit im SPNV in Sachsen ihre bisherige Gültigkeit.
Das Semesterticket
Das Ticket gilt ausschließlich für Studierende an der TU Dresden und anderen beteiligten Dresdner Hochschulen1. Als Semesterticket gilt der gültige Studentenausweis in Verbindung mit einem amtlichen Personaldokument. Es gibt die einfache Formel: Studentenausweis + Personaldokument = Ticket. Dabei darf der Studentenausweis nicht eingeschweißt sein, keine eigenmächtigen Eintragungen oder Beschriftungen besitzen und muss den Aufdruck „gültig als Semesterticket“ tragen. Das Semesterticket ist nicht übertragbar.
Das Semesterticket (Studentenausweis bzw. Campuscard) besteht aktuell aus drei Bestandteilen mit unterschiedlichen Regelungen:
- Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen
- Bikesharing in Dresden
1. Regelungen zum VVO-Ticket
Für Studierende der Dresdner Hochschulen1gilt das Semesterticket grundsätzlich in allen Nahverkehrsmitteln (außer Sonderverkehrsmitteln2) der Partnerverkehrsunternehmen im VVO, d. h. in Straßenbahnen, Bussen, Fähren, Nahverkehrszügen und S-Bahnen in der 2. Wagenklasse, jedoch nicht auf den Linien beziehungsweise Linienabschnitten, die im Tarifzonenplan in der jeweils gültigen Fassung mit einem „*“ gekennzeichnet beziehungsweise „grau“ oder „hellgrün“ dargestellt sind. Die Nutzung von Anrufsammeltaxen sowie Straßenbahnen und Bussen außerhalb des VVO ist nicht möglich.
Fahrrad- oder Hundemitnahme
Je Semesterticket kann ein Fahrrad oder ein Hund (nicht beides gleichzeitig) in folgenden Zeiten unentgeltlich im VVO-Verbundraum mitgenommen werden:
- Montag bis Freitag von 19 Uhr bis 4 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig in Straßenbahnen und Bussen
- Montag bis Freitag (außer Feiertage) von 19 Uhr bis 4 Uhr in allen Nahverkehrszügen
- täglich und ganztägig auf den Fähren zum VVO-Tarif
Samstags, sonntags und feiertags ist keine kostenlose Mitnahme in den Nahverkehrszügen möglich! In diesen Zeiten ist die Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes nur mit dem Kauf einer zusätzlichen Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte möglich.
Für die Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes außerhalb der freigegebenen Zeiten gelten die Bestimmungen gemäß VVO-Tarif wie für Tageskarten:
- Bei Fahrten in einer Tarifzone ist eine Fahrradtageskarte der Preisstufe 1 erforderlich.
- Bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen ist eine Fahrradtageskarte der Preisstufe Verbundraum erforderlich.
- Die Fahrscheine sind jeweils am Tag der Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages gültig.
Für die häufige Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes in den Nahverkehrsmitteln im VVO empfiehlt sich die Nutzung der Fahrradmonatskarte. Außerhalb des VVO wird für die Fahrradmitnahme grundsätzlich eine gesonderte Fahrradkarte benötigt.
Sonderregelungen
Die Nutzung der Dresdner Bergbahnen, der Kirnitzschtalbahn (Bad Schandau), des City-Busses in Meißen und der schmalspurigen Eisenbahnen ist nur mit einem besonderen Nachweis oder Vermerk im Studentenausweis unentgeltlich möglich. Die Bescheinigung stellt das Partnerverkehrsunternehmen im VVO aus, welches das betreffende Sonderverkehrsmittel betreibt, sofern die StudentInnen ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet (Umkreis von 800 Meter zur jeweiligen Zugangsstelle; bei Bergbahnen gilt dies nur für die Bergstation) nachweisen können.
2. Regelungen zum SPNV-Ticket
Für ordentlich Studierende der Dresdner Hochschulen3gilt das Semesterticket auch als SPNV-Semesterticket Sachsen. Es berechtigt zur Fahrt mit allen Nahverkehrszügen in Sachsen. Mehr Informationen hier.
3. Günstige Konditionen bei MOBIbike für Studierende
Studierende kooperierender Hochschulen können mit einem gültigen Semesterticket das Dresdner Fahrradverleihsystem MOBIbike zum ermäßigten Preis nutzen. Dafür entrichten alle Studierenden nach dem Solidarprinzip fünf Euro Zuschlag auf den Semesterbeitrag. Alle Infos dazu hier.
Fußnoten
- Technische Universität Dresden (TUD)
- Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTWD)
- Hochschule für Musik Carl-Maria von Weber Dresden (HfM)
- Hochschule für Kirchenmusik Dresden (HfK)
- Dresden International University (DIU)
- Fachhochschule Dresden (FHD)
- Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (EHS)
- Hochschule für Bildende Künste (HfBK)
- Palucca Hochschule für Tanz in Dresden
- SRH Hochschule Berlin, Campus Dresden
- TU Dresden Institute for Further and Continuing Education (TUD FaCe)
- IU Internationale Hochschule (IU)
- die Schmalspurbahnen Lößnitzgrund- und Weißeritztalbahn
- die Bergbahnen Standseil- und Schwebebahn in Dresden
- die Kirnitzschtalbahn in Bad Schandau
- die Stadtrundfahrt Meißen
- Technische Universität Dresden (TUD)
- TU Dresden Institute for Further and Continuing Education (TUD FaCe)
- Evangelische Hochschule für soziale Arbeit Dresden (EHS)
- Hochschule für Musik für Musik Carl-Maria von Weber Dresden (HfM)
- Hochschule für Kirchenmusik Dresden (HfK)
- Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK)
- Dresden International University (DIU)
- IU Internationale Hochschule (IU)