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Linienänderungen bei der 7, 74 und 76

22.05.2025 | Unternehmen

Bild vom Dresdner Hauptbahnhof mit Bahn, Bus und Zug

Am 31. März 2025 hat der Dresdner Stadtrat den Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 beschlossen. Wir begrüßen, dass darin zusätzliche finanzielle Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen sind, die es ermöglichen, den Großteil unseres Angebots aufrechtzuerhalten. Allerdings reichen diese nicht aus, um das bisherige Liniennetz vollständig beizubehalten. Daher hat der Stadtrat gleichzeitig ein Sparkonzept verabschiedet, das gezielte Anpassungen im Liniennetz vorsieht.

Die im Haushalt der Stadt beschlossenen Entscheidungen auf einen Blick:

  1. Der 10-Minuten-Grundtakt bei den Straßenbahn- und 60er-Buslinien bleibt erhalten.
  2. Geplante Angebotserweiterungen (z. B. Erweiterung des Busnetzes Süd-West; ein 5-Minuten-Takt zwischen Löbtau und Gruna auf der Linie 61; auf der Linie 64 ein durchgängiger 10-Minuten-Takt bis Reick) werden nicht umgesetzt.
  3. Bis zu einer grundlegenden Überprüfung und Optimierung des Liniennetzes wird es Linienänderungen bzw. Taktreduzierungen geben.

Folgende Änderungen treten – gemäß dem Stadtratsbeschluss – zum 2. Juni 2025 in Kraft:

Informationsmaterial zur Angebotsanpassung

Weitere Maßnahmen gemäß dem Stadtratsbeschluss erfolgen im Laufe des Jahres. Wir informieren rechtzeitig.

Alle aktuellen Fahrpläne finden Sie unter: www.dvb.de/inienfahrplaene

  • Linie 7: Taktreduktion zwischen Gorbitz und Pennrich auf einen 20- bzw. 30-Minuten-Takt
  • Linie 74: Einkürzung des Linienwegs auf Waldschlößchen – Jägerpark
  • Linie 76: Umstellung auf Alita
  • Ferienfahrplan in den Sommer-, Herbst-, Winter- und Osterferien

Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt:

  • Linie 78: Taktanpassung zwischen Langebrück und Schönborn zum 30. Juni 2025
  • Linie 88: Taktreduktion auf einen 20-Minuten-Takt zum 30. Juni 2025
  • Linie 87: endet in Tolkewitz statt in Striesen (ab Bauende Wehlener Straße voraussichtlich im Dezember 2025)

Linie 7: Taktreduktion zwischen Gorbitz und Pennrich

Linie 7 am Albertplatz

Auf dem Abschnitt Gorbitz – Pennrich wird der Takt reduziert. Das heißt, dass im Tagesverkehr jede zweite Bahn von Weixdorf kommend bereits in Gorbitz endet:

Montag bis Freitag

  • ca. 6 bis 19 Uhr: 20-Minuten-Takt
  • ca. 19 bis 22 Uhr: 30-Minuten-Takt

 

Samstag

  • ca. 10 bis 19 Uhr: 20-Minuten-Takt
  • ca. 19 bis 22 Uhr: 30-Minuten-Takt

Sonntag und Feiertag

  • ca. 9 bis 21 Uhr: 30-Minuten-Takt

Linie 74: Verkürzter Linienweg

Linie 74 am Waldschlößchen

Die Buslinie 74 verkehrt künftig nur noch zwischen Waldschlößchen und Jägerpark. Der Abschnitt über die Stauffenbergallee zur Marienallee entfällt. Die Haltestellen Marienallee, Arno-Holz-Allee, Landesdirektion Sachsen und Waldschlößchenstraße werden ab diesem Zeitpunkt durch diese Linie nicht mehr bedient.

Neuer Linienverlauf:

Waldschlößchen – Angelikastraße – Böhmertstraße – Heideblick – Mathias-Oeder-Straße – Jägerpark

Hinweise:

  • Für Fahrten in Richtung Stauffenbergallee zu den Haltestellen Landesdirektion Sachsen und Marienallee nutzen Sie bitte die Linie 64 ab der Haltestelle Waldschlößchen.
  • Am Waldschlößchen erreichen Sie die Linie 74 am Steig 7 in der Nähe der Haltestellen der Linie 11 in der Bautzner Straße.

Linie 76: Umstellung auf Anruflinientaxi (alita)

Linie 76 am Trachenberger Platz

Die bisherige Buslinie 76 wird montags bis freitags durch ein Anruflinientaxi (alita) ersetzt. Das bedeutet: Die Fahrten erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Bestellung.

Die Einsatzzeiten der alita-Fahrzeuge richten sich nach einem Fahrplan. In der Fahrplanauskunft an Haltestellen oder im Internet werden alita-Fahrten durch ein „T“, das Wort „TAX“ oder „alita“ gekennzeichnet.

Bitte beachten Sie, dass die Haltestellen Maxim-Gorki-Straße und Betriebshof Trachenberge nicht vom alita bedient werden. Bitte nutzen Sie alternativ die Buslinie 64 oder 70.

Rufen Sie uns spätestens 20 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit unter 0351/857 1111 an und bestellen Sie Ihr alita. Alternativ können Sie Ihr alita auch beim Bahn- oder Busfahrpersonal bestellen.

Für die Bestellung benötigen wir folgende Angaben:

  • die betreffende alita-Linie
  • Ihre Start- und Zielhaltestelle
  • die gewünschte Abfahrtszeit laut Fahrplan
  • Ihren Namen
  • Besonderheiten, wie zum Beispiel Kinderwagen oder Gruppen

Sie erkennen Ihr alita dann ganz einfach an dem im Taxi ausliegenden alita-Schild. Gehalten wird an den regulären Haltestellen der jeweiligen Linie. alita-Fahrten gelten als normale Fahrten. Deshalb brauchen Sie nur Ihren gültigen Fahrschein oder Ihre FAHRKARTE.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Situation ist verunsichernd und wirft Fragen auf. Wir geben Ihnen Antworten.

Gibt es weitere Anforderungen an die DVB?

Der Haushaltsbeschluss für 2025/26 ist an klare Erwartungen geknüpft. Der Stadtrat fordert von uns konkrete Beiträge, um die Wirtschaftlichkeit der DVB zu steigern – kurzfristig wie langfristig. Dazu gehören nicht nur Anpassungen im Liniennetz, sondern auch umfassende interne Einsparmaßnahmen wie:

  • Tarifmaßnahmen und Budgetkürzungen zur Effizienzsteigerung
  • reduzierte Kosten für die Reinigung der Fahrzeuge und Haltestellen
  • Verschiebung von Instandhaltungs- und Bauleistungen, sofern möglich
  • begrenzte Nachbesetzungen im Personalbereich
  • strenge Überprüfung von Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge
  • Steigerung der Einnahmen durch Werbeflächen an Bahnen, Bussen und Haltestellen

Viele dieser Aufgaben begleiten uns bereits seit Langem – Effizienz, Wirtschaftlichkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen gehören für uns zum täglichen Handeln. Die aktuelle Lage stellt jedoch neue Anforderungen. Deshalb hinterfragen wir bewährte Prozesse hinsichtlich der veränderten Rahmenbedingungen und setzen gezielt dort an, wo wir gemeinsam mit der Stadt zusätzliche Wirkung erzielen können. Einige Maßnahmen sind bereits umgesetzt, weitere vorbereitet – immer mit dem Ziel, die Vorgaben des Stadtrats zu erfüllen.

Ergänzend dazu hat der Stadtrat weitere Leitlinien beschlossen, um den ÖPNV in Dresden langfristig tragfähig zu gestalten. Viele dieser Punkte betreffen gesamtstädtische Entwicklungen, auf die wir nur begrenzten Einfluss haben. So braucht es zum Beispiel eine bessere Abstimmung bei Baumaßnahmen, um Ersatzverkehre effizienter zu gestalten. Auch die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit durch Vorrangschaltungen oder klare Trassenführungen gehören dazu. Erste Schritte wie die Sperrung einer Autospur auf der Marienbrücke zeigen, dass die Stadt hier bereits aktiv wird.

Weitere Maßnahmen wie eine Netzüberprüfung bis Ende 2025 oder der verstärkte Einsatz von Kombitickets bei Großveranstaltungen auf städtischen Flächen sollen helfen, das Angebot künftig noch wirtschaftlicher aufzustellen.

Was wird mit laufenden oder geplanten Baumaßnahmen?

Der im Stadtrat beschlossene „Brückenfonds“ sichert uns für die kommenden zwei Jahre anteilig wichtige Investitionen, deckt allerdings nicht alle notwendigen Projekte ab. So fließen daraus beispielsweise die Eigenmittel für den Ausbau der Königsbrücker Straße Süd (ab 2026) und den DVB-Anteil am Bau der Nossener Brücke. Mittel, die dadurch frei werden, können wir ab 2026 für eine Beteiligung an der Baustelle Hamburger Straße nutzen.

Dennoch braucht es für den Erhalt und Ausbau des ÖPNV zusätzliche Finanzierung. Geplante Angebotserweiterungen wie das Busnetz Süd-West, die Rückkehr zum 5-Minuten-Takt der Linie 61 zwischen Löbtau und Gruna oder ein durchgängiger 10-Minuten-Takt der Linie 64 bis Reick müssen vorerst zurückgestellt werden.  Auch für die Verlängerung der Linie 8 zum Gewerbegebiet im Dresdner Norden (ESMC) fehlt bislang die Finanzierung.

Warum wurden trotz Sparauftrag neue Straßenbahnen gekauft?

Unsere ersten Niederflurbahnen (NGT 6 DD) sind seit 1995 im Einsatz. Nach nun fast 30 Jahren beginnen diese zu altern. Ersatzteile sind auf dem Markt längst nicht mehr verfügbar, die Instandhaltung wird immer aufwendiger und teurer. Die Entscheidung neue Stadtbahnen zu kaufen, wurde bereits vor 10 Jahren getroffen, da die Alterungsprozesse (wie bei einem Auto) vorhersehbar sind.

Für einen funktionierenden, leistungsstarken und sicheren Nahverkehr ist die Investition in neue Fahrzeuge daher unabdingbar und zukunftsgewandt. Zudem konnte der Kauf neuer Stadtbahnen überwiegend aus Fördermitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie vom Freistaat Sachsen finanziert werden.

Warum wurden Stadtbahnen eingekauft, die nicht im ganzen Liniennetz fahren können?

Schon in den 1970er-Jahren war absehbar, dass die Kapazität der in Dresden verkehrenden Straßenbahn in Zukunft nicht ausreichen würde. Bereits seit dieser Zeit wurde das Straßenbahnnetz auf den Einsatz breiterer Fahrzeuge vorbereitet. Die Neubaugebiete Prohlis und Gorbitz wurden schon so ausgelegt. Nach dem Mauerfall nahm diese Entwicklung neue Fahrt auf. Heute sind bereits 80 Prozent des Netzes für die 2,65 m breiten Bahnen befahrbar. Das ist übrigens ein bundesweiter Standard für Stadtbahnwagen und keine Dresdner Besonderheit.

Unsere neuen Stadtbahnen können einige Linien wie die 2 oder 3 inkl. Umleitungsstrecken komplett befahren. Im Herbst folgt die Linie 9, die dann von Laubegast nach Kaditz verkehren wird. Es ist richtig, dass auf einigen Linien Engstellen bestehen. Gerade für die so nachfragestarke Linie 7 müssen wir noch auf den Ausbau der Königsbrücker Straße und eines Teils der Kesselsdorfer Straße warten. Diese Bauvorhaben sind von der Stadt Dresden und weiteren Entscheidungsträgern abhängig.

Warum wurden trotz Sparauftrag neue Diesel-Busse gekauft?

Viele unserer Busse hatten zum Teil über eine Million Kilometer Laufleistung erbracht und damit einen hohen Reparaturaufwand verursacht. Die Fahrzeuge sind nach 10 Jahren im Linieneinsatz völlig verschlissen und müssen ausgetauscht werden. Die neuen Busse sind moderner, wartungsarm und entsprechen der höchsten europäischen Abgasnorm. Sie wurden – wie unsere neuen Stadtbahnen – zum großen Teil durch Fördergelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert.

Warum wurden trotz Sparauftrag E-Busse gekauft?

Nach dem „Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge“, das die Vorgaben der europäischen „Clean Vehicles Directive“ in deutsches Recht überführt hat, sind wir heute in großen Teilen zum Kauf emissionsfreier Busse verpflichtet. Für die Beschaffung haben wir zudem Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie dem Sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) erhalten.

Kann die DVB die Teilnahme am D-Ticket beenden?

Das möchten wir gar nicht, denn entsprechend seines Namens gilt das Deutschlandticket im gesamten Bundesgebiet. Touristen würden es nicht verstehen, wenn sie es in unseren Verkehrsmitteln nicht nutzen könnten. Das Deutschlandticket ist eigentlich ein richtig guter Ansatz, da es die Attraktivität des ÖPNV enorm steigert und die Benutzung vereinfacht. Was fehlt, ist eine auskömmliche Finanzierung. Diese fordern wir, ebenso wie viele andere Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland, von Bund und Ländern ein.

Warum ist Geld für neue Wartehäuschen da?

Die Fahrgastunterstände an unseren Haltestellen sind Bestandteil eines Vertrages zwischen der Stadt Dresden und einer Stadtmöblierungsfirma. Die Firma darf dort Werbung machen und stellt dafür die Häuschen auf eigene Kosten auf. Wir als DVB und natürlich unsere Fahrgäste profitieren von den Unterständen. Aber wir bezahlen die neuen Wartehäuschen nicht.

Warum sucht die DVB immer noch nach neuen Mitarbeitern, obwohl Einsparungen vorgenommen werden sollen?

Trotz punktueller Angebotskürzungen und interner Sparmaßnahmen geht es bei der DVB natürlich weiter. Die Fahrzeuge müssen weiterhin repariert, Baumaßnahmen koordiniert und der tägliche Betrieb fortgesetzt werden. Nicht jede Stelle kann eingespart werden, wenn die jeweilige Fachkraft in Rente geht oder das Unternehmen verlässt. Dennoch schauen wir intern genau hin, ob eine Neubesetzung aktuell gerechtfertigt ist und begrenzen Stellennachbesetzungen auf das notwendige Minimum.

Hat die DVB schlecht gewirtschaftet?

Nein. Der ÖPNV in Deutschland funktioniert nicht privatwirtschaftlich, sondern ist ein wichtiges Element der Daseinsvorsorge. Die Kommunen und Landkreise bestellen bei den Verkehrsunternehmen die zu erbringenden Leistungen und geben auch die Fahrpreise vor. Die bestellten Leistungen werden aber nur zum Teil mit den Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf gedeckt und müssen deshalb auch mit Zuschüssen von Bund, Land und Stadt bezahlt werden.

Die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Investitionen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Sowohl die Fahrgeldeinnahmen als auch die Ausgleichszahlungen des Freistaats sind nicht in dem Maße gestiegen, um die gestiegenen Kosten vollständig zu decken. Wir sind mit diesem strukturellen Problem nicht allein in Deutschland.

Warum werden trotz Sparauftrag Eintrittskarten für Sportveranstaltungen und Messen verlost?

Die aktuell zu verlosenden Freikarten haben wir durch Kooperationen mit langjährigen Partnern erhalten. Wichtig ist dabei, dass wir kein Sponsoring betreiben, sondern uns diese Karten für unsere Kundschaft nur durch den Austausch von Leistungen, beispielsweise durch gegenseitige Werbung, zur Verfügung stehen. Solche Verträge mit unseren Partnern bestehen schon seit vielen Jahren. Solange diese noch Bestand haben, wollen wir unseren Fahrgästen die Freude an dem ein oder anderen Gewinnspiel machen dürfen.

Sollte die DVB nicht lieber auf die MOBIbikes und MOBI allgemein verzichten, um zu sparen?

Mit MOBIbike und MOBIcar bieten wir eine emissionsarme und flexible Art der Fortbewegung an, die nicht nur rege genutzt wird, sondern auch der Umwelt zugutekommt. Eine Beendigung der MOBI-Angebote würde mehr Menschen motivieren, wieder das eigene Auto zu nutzen. Im Falle des MOBIshuttles haben wir uns aufgrund der ausgelaufenen Förderung und der nennenswerten Folgekosten für das planmäßige Auslaufen des Projekts entschieden.

Jeder in den Aufbau der MOBIpunkte und die Stationierung der Fahrzeuge investierte Euro erzielt einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen von 1,80 Euro. Das hat eine im Rahmen des EU-Projektes „MAtchUP“ durchgeführte Studie zur Untersuchung des kommunalen Nutzens von Mobilitätsstationen in Dresden ergeben. Daraus geht hervor, dass durch die Nutzung der MOBI-Angebote in Dresden bereits heute jährlich 6.500 Tonnen CO2 eingespart werden. Das entspricht etwa dem Jahresausstoß von 2.900 PKW.

Auch die Effekte der Carsharing-Fahrzeuge lassen sich wissenschaftlich belegen. Anhand der Nutzungszahlen ließ sich nachweisen, dass deshalb 2.200 private PKW weniger auf Dresdens Straßen unterwegs sind. Das kommt einer Stellplatzreduzierung von insgesamt 11,5 Kilometern Länge gleich. Hierdurch reduziert sich der Parkdruck und die gewonnenen Flächen lassen sich anderweitig nutzen. Selbst die gesundheitlichen Aspekte, wenn Menschen mehr Rad fahren anstatt mit dem eigenen PKW, lassen sich quantifizieren. Alle Merkmale zusammen ergeben ein Verhältnis Aufwand zu Ertrag von 1 zu 1,8. Bei kontinuierlichem Ausbau der MOBI-Angebote wird bis 2030 sogar ein kommunaler Nutzen von 4,50 bis 5,30 Euro pro investiertem Euro prognostiziert.

Wird es weiterhin Schülerverstärkerfahrten geben?

Der Schülerverkehr hat für uns eine besondere Bedeutung und wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir hier tragen. Sollte es zu Anpassungen kommen, legen wir großen Wert darauf, Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.


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